2 Lohnsteuerkarten vom gleichen Arbeitgeber
Hallo, bin im Mai bei meinem bisherigen Arbeitgeber ausgetreten und hab von diesem, zeitversetzt von etwa 3 Wochen, eine zweite Lohnsteuerkarte mit leicht geänderten Beträgen bekommen. Zählt damit die erste als ungültig oder wie? Steht nirgens was darüber.
4 Antworten
Die zweite gilt (ist so wie bei Testamenten, immer das letzte gilt).
Die Lohnsteuerbescheinigung wurde vermutlich neu erstellt, weil eine Kleinigkeit geändert wurde.
Wüßte man was sich geändert hat, könnte man eventuell was über den Grund sagen, aber wenn es wirklich nur um Kleinigkeiten geht, ist das vermutlich sogar egal.
Da die Daten ja an das Finanzamt übertragen wurden ist es ja egal, weil bei der Einkommensteuererklärung die Eintragungen in der Erklärung mit diesem Datenbestand vergleichen werden.
Ich würde auch die alte Bescheinigung aufbewahren, um es ggf. zu vergleichen.
Komisch, es gibt doch keine Lohnsteuerkarten mehr.
Du meinst doch Mai 2014 oder ein paar Jahre früher ?
Oder bist du in einem anderen Land ?
Die zuletzt zugesendete Lohnsteuerbescheinigung 2014 sollte die aktuelle sein. Zur Sicherheit ist es hilfreich die angegebenen persönlichen Daten und die bescheinigten Beträge auf Richtigkeit zu überprüfen und im Zweifelsfall den Arbeitgeber zu befragen.
Tschuldigung wenn ich mich falsch ausgedrückt habe. Meinte "Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2014".
Das glaube ich nicht. Was sagt denn eigentlich das Lohnbüro dazu oder hast Du etwa nicht nachgefragt (was sinnvoller wäre als Nichtbeteiligte zu fragen)?
Aha - und die zweite Bescheinigung kam ohne irgendeinen Hinweis, Begleitschreiben, Aufschrift "Berichtigung" oder sowas?