Hauptjob auf Lohnsteuerkarte und Nebenjob mit Rechnungsstellung
Ich habe einen Hauptjob (40h/Woche) auf Lohnsteuerkarte und nun das Angebot zusätzlich noch aushilfsweise einer 2. Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber nachzugehen.
Dieser Aushilfsjob sollte dann von mir per Rechnungsstellung mit angeführter Steuernummer (Stundenlohn € 9) abgerechnet werden. Im Grunde genommen werden es aber wohl nie mehr als € 250 pro Monat werden.
Nun habe ich die Frage, wie die Rechnungen, die ja dann bei meinem Lohnsteuerausgleich mit angegeben werden müssen, sich auf meine Steuerlast auswirken werden.
Werden die Rechnungen zu meinem normalen Arbeitsgehalt hinzugerechnet? Oder gibt es einen gewissen Betrag, der nicht überschritten werden darf, um steuertechnisch nicht angerechnet zu werden?
Vielen Dank für eine Auskunft mit ev. Quellenangaben.
2 Antworten
Es sit eine selbständige Tätigkeit. also, bei ca. 250,- mtl. entsprechend 3.000,- Euro im Jahr, kannst Du erstmal Deine Betriebsausgaben abziehen. Das wären die kosten um dorthin zu fahren, ggf. Telefon, oder Mobiltel. kosten, Schreibmaterial, was eben irgendwie mit der Tätigkeit in Zusammenhang steht.
Der Rest Muss versteuert werden.
Wieviel das ausmacht, kann man nur wissen, wenn man Dein Gehalt kennt, denn wir haben ja eine Progression.
Aber um es plastisch zu machen:
wäre Dein Gehalt 24.000,- BRutto pro Jahr, zahlst Du darauf 2.841,- Euro steuern pro Jahr. kommen 3.000,- Euro dazu, sind es 3,715,-, also 874,- Euro mehr. Die 3.000,- Zusatzverdienst werden also mit ca. knapp 30 % besteuert.
Von einer selbständigen Tätigkeit gibt es keinen Lohnsteuerabzug, weil es keinen Arbeitgeber gibt, daher gibt es dafür auch keine Lohnsteuerklasse.
Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit erklärt man mittels der Anlage EÜR und Anlage "S" bei selbständiger Arbeit, oder "G" bei gewerblicher Tätigkeit nur in der Einkommensteuererklärung. Im Steuerbescheid steht dann, was man zahlen muss.
Wenn du eine Steuernummer angeben musst heist es ja dann eigentlich das es sich um eine Selbstständigkeit handelt so wird dann auch dein normalewr gehalt mit einberechnet.
Unter welcher Steuerklasse würden diese zusätz. 3000 € in diesem Beispiel versteuern?
Wäre einem hier die Steuerklasse 6 zugewiesen oder die gleiche Steuerklasse, die für seine Haupttätigkeit gilt?
Danke für deine Zeit!