Hauptjob auf Lohnsteuerkarte und Nebenjob mit Rechnungsstellung

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es sit eine selbständige Tätigkeit. also, bei ca. 250,- mtl. entsprechend 3.000,- Euro im Jahr, kannst Du erstmal Deine Betriebsausgaben abziehen. Das wären die kosten um dorthin zu fahren, ggf. Telefon, oder Mobiltel. kosten, Schreibmaterial, was eben irgendwie mit der Tätigkeit in Zusammenhang steht.

Der Rest Muss versteuert werden.

Wieviel das ausmacht, kann man nur wissen, wenn man Dein Gehalt kennt, denn wir haben ja eine Progression.

Aber um es plastisch zu machen:

wäre Dein Gehalt 24.000,- BRutto pro Jahr, zahlst Du darauf 2.841,- Euro steuern pro Jahr. kommen 3.000,- Euro dazu, sind es 3,715,-, also 874,- Euro mehr. Die 3.000,- Zusatzverdienst werden also mit ca. knapp 30 % besteuert.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Mustafazaitoun  05.02.2019, 12:18

Unter welcher Steuerklasse würden diese zusätz. 3000 € in diesem Beispiel versteuern?

Wäre einem hier die Steuerklasse 6 zugewiesen oder die gleiche Steuerklasse, die für seine Haupttätigkeit gilt?

Danke für deine Zeit!

0
wfwbinder  05.02.2019, 12:34
@Mustafazaitoun

Von einer selbständigen Tätigkeit gibt es keinen Lohnsteuerabzug, weil es keinen Arbeitgeber gibt, daher gibt es dafür auch keine Lohnsteuerklasse.

Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit erklärt man mittels der Anlage EÜR und Anlage "S" bei selbständiger Arbeit, oder "G" bei gewerblicher Tätigkeit nur in der Einkommensteuererklärung. Im Steuerbescheid steht dann, was man zahlen muss.

1

Wenn du eine Steuernummer angeben musst heist es ja dann eigentlich das es sich um eine Selbstständigkeit handelt so wird dann auch dein normalewr gehalt mit einberechnet.