Kleinunternehmer Frage - Alibaba/Ecommerce?

Hallo,

ich möchte bei Alibaba/Aliexpress Waren bestellen und Online damit handeln (B2C). Umsatz wird unter 22.000€ liegen. Nun stehe ich vor der Entscheidung ob Kleinunternehmer oder nicht.

Das mit der Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer verstehe ich noch nicht ganz. Und ob ich durch die Kleinunternehmerregelung einen Vorteil hätte oder nicht. Beziehungsweise auch ob ich alle Kosten im Blick habe oder etwas vergesse.

Fall1 - Regelbesteuerung

  1. Kauf Ware Alibaba / Aliexpres inkl. 19% Einfuhrumsatzsteuer für 100€(automatisch beim Kauf).
  2. Netto Preis in Deutschland inkl. Marge 150€
  3. 19% Umsatzsteuer aufschlagen und auf Rechnung ausweisen = VK Preis 178,5€.
  4. Vorsteuer 19% der Rechnung beim FA geltend machen und Geld zurück holen = 28,5€.

= 50€ reiner Gewinn

Fall2 - Kleinunternehmer

  1. Kauf Ware Alibaba / Aliexpres inkl. 19% Einfuhrumsatzsteuer für 100€(automatisch beim Kauf).
  2. Netto Preis in Deutschland inkl. Marge 150€
  3. VK Preis in Deutschland ohne Umsatzsteuer = 150€
  4. Keine Vorsteuer Rückerstattung vom FA = 0€

= 50€ reiner Gewinn

Der Gewinn pro Stück bleibt im Endeffekt gleich wenn ich das richtig sehe. Die 19% Kostenersparnis kann genutzt werden um den VK Preis zu drücken oder den Gewinn zu erhöhen?

Wenn ich irgendwann über der Grenze liege und in Regelbesteuerung wechsle muss ich die Produkte im schlimmsten Fall 19% teurer machen.

Ist das so korrekt?

Grüße

Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung
Korrektur der Umsatzsteuer bei Dienstwagen?

Hallo zusammen,

ich bin Arbeitnehmer und habe einen Dienstwagen mit Privatnutzung. Versteuert wird nach 1%-Methode. Die Entfernung zur Arbeitsstelle sind fast 100km. Zusätzlich ist die Nutzung umsatzsteuerpflichtig (Dienstwagen gegen Gehaltsverzicht). Die Höhe der Umsatzsteuer wird mir vom Bruttoentgelt abgezogen und (wie ich vermute) vom AG an den Fiskus abgeführt.

Ich habe über meine Einkommenssteuererklärung den geldwerten Vorteil drastisch reduzieren dürfen, da ich so gut wie nie an der ersten Tätigsstelle bin (im gesamten Jahr 2022 nur ein einziger Tag). Wurde deshalb nicht aber auch zu viel Umsatzsteuer abgeführt? Weil die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer ist der zu hohe geldwerte Vorteil. Und falls ja: Bekomme ich das wieder zurück? Von wem?

Beispiel

Der monatliche geldwerte Vorteil (vom AG nach 1%-Methode angesetzt) sind 1.000 € (350€ Privatnutzung, 650€ Fahrten zur Arbeit). Zusätzlich wird mir mit dem Faktor 19/119 Umsatzsteuer i.H.v. ca. 160€ vom Bruttolohn abzogen. Ich habe den Wert des geldwerten Vorteils über meine Steuererklärung nun auf 350€ korrigiert, da in diesem Monat z.B. keine Fahrt zur ersten Tätigkeitsstelle vorliegt. Müsste dann nicht auch die Höhe der Umsatzsteuer für diesen Monat auf 19/119 * 350€ = ca. 56€ korrigiert werden?

Auf's Jahr gerechnet ist die "zu viel abgeführte" Umsatzsteuer vierstellig. Mein FA sagte mir, dass sie mir das natürlich nicht über die Einkommenssteuererklärung erstatten können. Im Netz habe ich nur Erläuterungen gefunden, ob und warum es Umsatzsteuer gibt. Leider nicht, was mit ihr passiert, wenn der geldwerte Vorteil korrigert wird.

Danke für Eure Hilfe!

woerlz15

Dienstwagen, Umsatzsteuer, Firmenwagen, Geldwerter Vorteil
Kleinunternehmerregelung-Grenze - nicht steuerbare Umsätze?

Guten Tag,

Ich bin ein Kleinunternehmer mit ausschließlich amerikanischen Umsätzen von einem amerikanischen Unternehmen (bin IT QA Tester Freelancer im Homeoffice), da ich nur wenig Ausgaben habe und mir die Einfachheit schätze, deshalb habe ich die Regelung gewählt. Ich hätte das unten ausgeführte Frage, da ich wissen muss ob ich nun die Umsatzsteuervoranerklärung machen muss (falls es doch nicht stimmt und ich nun kein Kleinunternehmer mehr bin) oder ob alles bleibt so wie es war.

Meine Frage wäre folgende - ich habe im 2022 die 22.000€-Grenze Umsatz überschritten, doch ich habe nun im Internet gelesen dass nur die Umsätze die laut dem Umsatzsteuergesetz steuerbar sind, zu der Grenze überhaupt dazu zählen. Nach meinem Wissen ist bei meinen Umsätzen (da es amerikanische Umsätze sind), ist der Leistungsort USA und es sind laut dem Umsatzsteuergesetz die „nicht steuerbare Umsätze“, demnach würden diese nicht zu der Kleinunternehmergrenze zählen und ich dürfte immer noch Kleinunternehmer bleiben? Stimmt dass das die nicht steuerbare Umsätze nicht dazuzählen?

Wenn ja, hätte ich noch eine Frage - wie wird der Finanzamt bei der Steuererklärung wissen dass trotz dass meine Einnahmen höher als 22k waren, die Kleinunternehnerregelung erhalten bleibt, reicht da dass ich sie wie üblich „als nicht steuerbare Umsätze“ durch Eingabe in der Zeile 11 UND 12 in der Einkommenssteuererklärung definiere sowie in der Umsatzsteuererklärung als „nicht steuerbare Umsätze, Leistungsort nicht im Inland“?

vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße

Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Steuererklärung, Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung

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