Korrektur der Umsatzsteuer bei Dienstwagen?
Hallo zusammen,
ich bin Arbeitnehmer und habe einen Dienstwagen mit Privatnutzung. Versteuert wird nach 1%-Methode. Die Entfernung zur Arbeitsstelle sind fast 100km. Zusätzlich ist die Nutzung umsatzsteuerpflichtig (Dienstwagen gegen Gehaltsverzicht). Die Höhe der Umsatzsteuer wird mir vom Bruttoentgelt abgezogen und (wie ich vermute) vom AG an den Fiskus abgeführt.
Ich habe über meine Einkommenssteuererklärung den geldwerten Vorteil drastisch reduzieren dürfen, da ich so gut wie nie an der ersten Tätigsstelle bin (im gesamten Jahr 2022 nur ein einziger Tag). Wurde deshalb nicht aber auch zu viel Umsatzsteuer abgeführt? Weil die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer ist der zu hohe geldwerte Vorteil. Und falls ja: Bekomme ich das wieder zurück? Von wem?
Beispiel
Der monatliche geldwerte Vorteil (vom AG nach 1%-Methode angesetzt) sind 1.000 € (350€ Privatnutzung, 650€ Fahrten zur Arbeit). Zusätzlich wird mir mit dem Faktor 19/119 Umsatzsteuer i.H.v. ca. 160€ vom Bruttolohn abzogen. Ich habe den Wert des geldwerten Vorteils über meine Steuererklärung nun auf 350€ korrigiert, da in diesem Monat z.B. keine Fahrt zur ersten Tätigkeitsstelle vorliegt. Müsste dann nicht auch die Höhe der Umsatzsteuer für diesen Monat auf 19/119 * 350€ = ca. 56€ korrigiert werden?
Auf's Jahr gerechnet ist die "zu viel abgeführte" Umsatzsteuer vierstellig. Mein FA sagte mir, dass sie mir das natürlich nicht über die Einkommenssteuererklärung erstatten können. Im Netz habe ich nur Erläuterungen gefunden, ob und warum es Umsatzsteuer gibt. Leider nicht, was mit ihr passiert, wenn der geldwerte Vorteil korrigert wird.
Danke für Eure Hilfe!
woerlz15
3 Antworten
DEin Problem liegt bei Deinem Arbeitgeber und Dir.
Wenn Du nur 1 Tag pro Jahr an Deinem Arbeitsplatz (erste Tätigkeitsstätte) bist, dann muss natürlich Deine Lohnabrechnung korrigiert werden und keine 650,- Euro für die Fahrten zur Arbeitstätte versteuert werden.
Die Umsatzsteuer ergibt sich dann automatisch aus dem Wert. Ich denke nicht, dass es einfach ist, dass jetzt noch zu korrigieren.
Für die Zukunft musst Du für eine Neuberechnung sorgen.
Vielen Dank für Deinen Kommentar. Ich habe bei meinem Arbeitgeber bereits angesprochen, dass ich die Berechnung des geldwerten Vorteils für falsch halte und gerne eine monatlich individuelle Berechnung hätte. Gerne auch dann mit genauer Aufstellung meinerseits an die Lohnbuchhaltung, wo ich jeweils gearbeitet habe.
Das wurde schlicht abgelehnt und darauf verwiesen, dass ich Korrekturen über die Einkommenssteuererklärung abwickeln muss...
Dass dabei aber auch die Umsatzsteuer falsch berechnet wird, das habe leider weder ich und erst nicht mein AG bedacht.
Also ich (Angestellter) habe seit Jahren einen Dienstwagen.
Und ebenfalls die 1% Regelung.
Und alles wird sauber versteuert, inkl. dem geldwerten Vorteil für die Privatfahrten von zu Hause zur Arbeit.
Aber irendwas zur Umsatzsteuer des Dienstwagens habe ich noch nie in meiner Gehaltsabrechnung gehabt.
Macht ja auch keinen Sinn, denn die 1% Regelung berechnet sich doch bereits aus dem Bruttolistenpreis des Fahrzeuges!!!
Danke für deinen Kommentar! Mir war diese Regelung anfangs auch unbekannt, sie hat aber, glaube ich, ihre Daseinsberechtigung (ich habe einen Link von Haufe angehängt).
Ich glaube, dass bei mir ausschlaggebend ist, dass ich den Dienstwagen gegen einen teilweisen Verzicht auf Bruttogehalt bekomme. Also ich "zahle" für die Nutzung des Dienstwagens mit Gehaltsverzicht. Daher ist es sowas wie eine entgeltliche Dienstleistung und umsatzsteuerpflichtig. Haufe: "Wird die private Nutzung arbeitsvertraglich festgelegt, ist umsatzsteuerlich von einer entgeltlichen Dienstwagenüberlassung auszugehen."
Ich hab zwar null Fachwissen, aber nach meiner Erinnerung habe ich früher meine Umsatzsteuererstattungen auch nie über die Einkommensteuererklärung bekommen. Sondern über die Umsatzsteuererklärung.