Was ist der Unterschied zwischen der "Anlage EÜR" und "Abziehbaren Vorsteuerbeträgen" in der Umsatzsteuer-Anmeldung? Wann darf ich die Sachen wo angeben?

Ich mache zum ersten mal Anmeldungen für die Umsatzsteuer und benutze dafür Elster. Ich habe Anfang dieses Jahres ein Nebengewerbe angemeldet und ein paar Fragen dazu:

  1. Es gibt auch noch eine "Anlage EÜR", zum Beispiel wenn man Betriebsausstattung gekauft hat. Muss man diese Anlage parallel dazu ausfüllen, also die gleichen Sachen da eintragen oder wie teile ich das auf?
  2. Woher weiß man bei Dingen, die man sowohl privat als auch gewerblich nutzt, ob man sie überhaupt irgendwo angeben darf und zu welchem Anteil? Zum Beispiel man macht Homeoffice und nutzt den privaten Router auch gewerblich. Wird dann einfach 50/50 (muss ich den halben Betrag der Rechnung da eintragen?) gemacht oder geht das nach Arbeitsstunden?
  3. Wie ist das mit Arbeitsstunden überhaupt, in denen ich nichts verdiene? Sind das überhaupt Arbeitsstunden? Ich habe zum Beispiel an Gestaltungswettbewerben teilgenommen und die damals ohne Gewerbe nicht versteuert und hab Probleme bekommen bzw. musste ein Nebengewerbe dafür anmelden. Aber ich habe nur eine Gewinnrate von 1/20. Die 95% der Arbeitszeit, die ins Leere verlaufen, gelten nicht als Arbeitszeit, oder? Die Erstellung einer eigenen gewerblichen Internetseite und die ganze Entwicklung der eigenen Marke bestimmt auch nicht?
  4. Einfach mal ein theoretisches Beispiel: Angenommen ein Nebengewerbe hat in den ersten beiden Monaten seines Bestehens jeweils 500 Euro verdient. Und die darauffolgenden 4 Monate hat es keine Einnahmen gemacht. Dürfen in diesen 4 Monaten dann überhaupt "Abziehbare Vorsteuerbeträge" angegeben werden, wie zum Beispiel Internet? Weil dann hat man nichts verdient. Es gibt also keinen Umsatz, von dem man das überhaupt abziehen kann, oder wird das dann von "0" abgezogen und man hat quasi Verluste oder vielleicht sogar Schulden?
  5. Und was wäre andersrum, wenn ein Gewerbe die ersten 4 Monate nichts einnimmt, aber dann in Monat 5 und 6 die 500€, dürfte das Internet dann für die ersten 4 Monate bei der Umsatzsteuer eingetragen werden? Welche Regelungen gibt es hier allgemein? Wie viele Monate darf man am Stück keine Einnahmen machen, wie hoch muss der Umsatz sein usw, dass man Seite 7 bei Elster ausfüllen darf?
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Umsatzsteuer-Voranmeldung?

Hallo zusammen,

heute möchte ich eine Sache fragen, die ich für fehlerhaft halte. Hoffentlich kann ich das klären. Ich bin ein Content Creator, und meine Einkünfte stammen aus YouTube-Adsense und App-Einnahmen von AdMob, die ebenfalls zu Google gehören. Mein jährliches Einkommen beträgt 50.000 EURO.

Die Frage, die ich stellen möchte: Nachdem ich mich mit einem Steuerberater beraten habe, begann ich mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung, die ich bisher noch nie gemacht hatte, und mache sie jetzt quartalsweise. Ich habe das bisher dreimal getan. Der Grund dafür ist: Erstens möchte ich die Steuer für das von mir gekaufte Auto zurückerhalten. Das Auto ist als Geschäftsfahrzeug registriert. Ich habe dies zusammen mit dem Steuerberater gemacht. Ich habe nur Zahlen für das Auto eingegeben und habe die Steuer sogar innerhalb eines Monats zurückerhalten. Für das zweite und dritte Quartal habe ich nur meine Ausgaben erfasst. Das bedeutet, ich habe keine Einnahmen erfasst. Es handelt sich ausschließlich um: DSL-Kosten, Softwareausgaben, verschiedene EDV-Mitgliedschaften und Gebühren, die ich an Personen gezahlt habe, die für mich arbeiten. Das ist alles. Habe ich etwas falsch gemacht?

Ich danke euch im Voraus für eure wertvollen Antworten und hoffe, dass ich genügend Informationen gegeben habe.

P.S.: Falls sich jemand von mich fragt, warum ich das selbst tue: Mein Einkommen ist nur aus zwei Quellen festgelegt und meine Ausgaben sind seit Jahren fast fest. Ich brauche also keine fremde Person, die dieses Geschäft für mich führt. 

Umsatzsteuer, Umsatzsteuervoranmeldung

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