Auftrag aus USA - Was muss ich als Selbstständiger beachten?

Hallo zusammen,

ich bin selbstständiger Softwareentwickler und stehe nun vor einem Auftrag aus den USA. Es handelt sich dabei um eine Dienstleistung, das Entwickeln einer Website, bei der die "Lieferung" nur das Übergeben des Quellcodes darstellen wird. Da ich bis jetzt nur für deutsche Kunden gearbeitet habe, frage ich mich was ich bei diesem Auftrag bezüglich bspw. Rechnungsstellung, Steuern, Bezahlung beachten muss.

1 Rechnungsstellung

Ich habe mich online in das Thema "Rechnung für die USA" schreiben schonmal reingelesen. Stimmt es, dass bei mir das Reverse-Charge-Verfahren greift? Online finde ich leider keine genaue Angabe dazu: Manche sagen, dass es kein Reverse-Charge-Verfahren in den USA gibt und ich also an die entsprechende amerikanische Behörde selbst UmsSt zahlen muss. Wiederum andere meinen, dass einfach darauf hingewiesen werden muss, dass der Kunde selbst UmsSt zahlen muss, und fertig. Für eine verlässliche Antwort wäre ich sehr dankbar 😊. Gibt es außer der Übersetzung der Rechnung sonst noch etwas, was in meinem Fall für wichtig haltet?

2 Steuern/Gebühren

Kommen auf mich irgendwelche Gebühren oder Steuern zu, die mich ansonsten nicht beträfen? Beispielsweise ein Äquivalent für den Zoll aus dem Warenverkehr, der bei digitalen kommerziellen "Lieferungen" auf mich zutrifft?

3 Bezahlung/internationaler Zahlungsverkehr

Läuft die Bezahlung anders ab wenn der Kunde im Ausland sitzt? Also gibt es hier Gebühren, Steuern o.Ä., sodass bei mir am Ende weniger ankommt als losgeschickt wurde? Ich habe gelesen, dass einige dazu raten über PayPal bezahlt zu werden, damit keine Überweisung aus den USA (und EU-Ausland), sondern aus Luxemburg (Sitz von PayPal in EU) kommt. Würde sich dabei (abgesehen von den PayPal-Gebühren) bzgl. Steuern usw. etwas ändern?

Ich weiß, dass die Fragen teilweise wenig konkret sind. Ich finde online nur keine gute Übersicht/einen Guide wie es den für bspw. Aufträge innerhalb von Deutschland/EU gibt mit einer Übersicht über Risiken und Fallen, die man im Hinterkopf haben muss. Deswegen bin ich etwas unsicher, dass ich nicht etwas übersehe und wäre wirklich sehr dankbar, wenn sich jemand auskennt 🙏🏻.

Beste Grüße

zunkelty

Ausland, Recht, Steuern, Umsatzsteuer, USA
Vorsteuer ziehen ja oder nein (Liebhaberei etc)?

Guten Tag! Bitte um Ratschläge. (Frage ist ganz unten)
Meine Situation zusammengefasst mit allen wichtigen Details, um Nachfragen zu ersparen:

1) Ausgangssituation:
- "Geschäftsmodell": Ich versuche einen Youtube-Kanal aufzubauen, um
dann mit den Werbeeinahmen und Affiliate Marketing meinen Lebensunterhalt
bestreiten zu können. Dabei bezahle ich Freelancer, die mir die Videos
produzieren. Ich habe eine absolute Gewinnerziehlungsabsicht, ich mache das
nicht aus Spaß (Hobby, Liebhaberei, etc).
- Ich bin Student, meinen Lebensunterhalt bestreite ich währenddessen mit
Ersparnissen, Bafög und Unterhalt.

- Gewerbe angemeldet seit Mai 2020 (Einzelunternehmen mit monatlicher Ust-VA)
- Freelancer sind im Ausland, Rechnungen sind Reverse-Charge, daher hatte ich
bisher noch nie einen Vorsteuer-Überschuss (USt. - Vorsteuer = 0)
- Umsatz ist noch nicht in Sicht, da man bei YouTube erst ein Abonnenten-Limit
erreichen muss, bevor es Werbeeinahmen gibt.

2) Anlass der Frage:
Ich möchte mir für ca. 1300€ inkl. USt. einen leistungsstarken Laptop anschaffen, um selber Videos produzieren zu können (Freelancer werden langsam zu teuer).
Den Laptop werde ich nur für das Gewerbe benutzen, da ich noch meinen alten Laptop behalten werde (für Privatgebrauch).

3) Frage:
Sollte ich mir die Vorsteuer von ca. 250€ vom Finanzamt erstatten lassen oder wäre es besser, das nicht zu tun, damit das FA nicht aufmerksam wird und Anlass für eine Steuerprüfung oder Liebhaberei-Unterstellung sieht?


PS: Bitte um Verzeihung, falls das eine dumme Frage ist. Ich habe leider keinerlei Erfahrung und weiß auch nicht, ob 250€ Vorsteuer viel ist oder nur peanuts.

Vielen Dank :)

Vorsteuer ziehen 100%
Vorsteuer nicht ziehen 0%
Finanzamt, Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug, Vorsteuer

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