Muss ein slowakischer Unternehmer tatsächlich beim Einkauf von Dienstleistungen aus Österreich dem slowakischen Finanzamt 20% Umsatzsteuer zahlen?
Hallo allerseits! Ich habe hier einen kuriosen Fall: Ich wohne in Österreich, bin hier ein Freiberufler und habe gerade (hier in Österreich) Dokumente für eine slowakische Arztpraxis bearbeitet (und übers Internet geliefert).
Wenn ich so was für ein deutsches Unternehmen mache, dann steht in meiner Rechnung ohne Mehrwertsteuer: "VAT is shifted to recipient according to art. §13b German V.A.T. law (reverse charge)."
Jetzt möchte ich gerade dem slowakischen Unternehmer die Rechnung erstellen und höre, dass wegen einem mir vollkommen unbekannten Gesetz der slowakische Unternehmer, der bei mir die Dienstleistung einkauft, dem slowakischen Finanzamt vom Rechnungsbetrag 20% Umsatzsteuer abführen soll (wohl nach § 7a des slowakischen Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuergesetzes).
Weiß jemand, ob das korrekt ist und wie man diese 20%-Belastung umgehen könnte?
1 Antwort
Reverse Charge hat keinen anderen Zweck, als die Leistungen einens inländischen Unternehmers mit der eines innergemeinschaftlichen Unternehmers gleichzustellen.
Der Schlüssel ist hier vermutlich, dass der slowakische Kunde nicht vosteuerabzugsberechtigt ist.
Wenn ich etwas in der Slowakei für meine Kanzlei bestelle, werde ich meine USt - ID angeben udn bekomme es umsatzsteuerfrei. In der USt Va des Monats werden auf die Nettosumme 19 % gerechnet udn gleichzeitig wird der Betrag wieder als Vorsteuer abgezogen.
Macht mein Zahnarzt das Gleiche, so muss er die 19 % Umsatzsteuer auch berechnen udn er muss sie abziehen, weil die Umsätze des Zahnarztes umsatzsteuerfrei sind und er auch keinen Vorsteuerabzug hat.
Ich wohne in Österreich, bin hier ein Freiberufler und habe gerade (hier in Österreich) Dokumente für eine slowakische Arztpraxis bearbeitet (und übers Internet geliefert).
Der slowakische Arzt ist auch ncht vorsteuerabzugsberechtigt und muss nun die slowakische Umsatzsteur auf Deine Leistung zahlen.
Hätte er einen slowakischen Wettbewerber von Dir beauftragt, so hätte der die slowakische Umsatzsteuer berechnet udn der Arzt hätte auch nciht abziehen können.
Also wurde nur Deine Leistung ebenso gestellt, wie die eines slowakischen Wettbewerbers von Dir.
Alles OK.
Der Arzt müsste das natürlich wissen.
In Zweifelsfällen hilft es einen Blick ins Gesetz zu werfen.:
§ 19 UStG
(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22 000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Umsatz im Sinne des Satzes 1 ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz, gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Satz 1 gilt nicht für die nach § 13a Abs. 1 Nr. 6, § 13b Absatz 5, § 14c Abs. 2 und § 25b Abs. 2 geschuldete Steuer. In den Fällen des Satzes 1 finden die Vorschriften über die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b, § 6a), über den Verzicht auf Steuerbefreiungen (§ 9), über den gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung (§ 14 Abs. 4), über die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in einer Rechnung (§ 14a Abs. 1, 3 und 7) und über den Vorsteuerabzug (§ 15) keine Anwendung.
In dem Fall gibt er dem liefernden Unternehmer seine Ust-ID nciht und kauft ein wie eine Privatperson.
Er gibt es nicht als innergemeinschaftlichen Einkauf an.
Vielen Dank für die Antwort!
Ich grübel gerade darüber nach. Die einschlägigen österreichischen Regelungen und Gesetze kenne ich noch nicht so gut (bin vor kurzem von Deutschland nach Österreich gezogen).
Jetzt ist mir die "Kleinunternehmerregelung" in den Sinn gekommen, und ich meine, dass es sie auch in Österreich gibt:
Wenn ein österreichischer "Kleinunternehmer" einem österreichischem Unternehmen eine Rechnung über eine ausgeführte Dienstleistung stellt, dann zieht er keine Umsatzsteuer ein, so dass der Leistungsempfänger logischerweise auch keine zahlt.
Wenn nun derselbe österreichische Kleinunternehmer seine Rechnung ohne Umsatzsteuer an einen slowakischen Unternehmer (Arztpraxis) schickt, dann muss Letzterer "trotzdem" Umsatzsteuer an das slowakische Finanzamt abführen??
In diesem Fall wäre es ja so, dass der Dienstleistungserbringer das Recht hat, seine Dienstleistung zu erbringen, ohne Umsatzsteuer einzuziehen. Warum sollte dann der (slowakische) Leistungsempfänger verpflichtet sein, Umsatzsteuer zu zahlen?
Wäre der Weg über einen "Kleinunternehmer" vielleicht eine Möglichkeit, die Zahlung der USSt. zu vermeiden?