GbR und Gehalt aus Neuseeland?

2 Antworten

Um Deine Fage vernünftig zu beantworten, müsste man zuerst wissen, wie die Vertragsgestaltung ist.

Ein Dienstvertrag, entsprechend einer Anstellung, wom man praktisch Deine Zeit kauft und Du wweisungsgebunden tätig bist, oder ein Werkvertrag, wo man Dir die Aufgabe gibt eine Sache zu erledigen, aber Dir die Art und Weise udn die verwendete Zeit überlassen istund nur der Ablieferungstag bestimmt wird.

Im ersten Fallmüsste man prüfen,ob es eben eine Ansstellung istudn wie es behandelt wird, z. B. auch in sachen Sozialversicherung.

Im zweiten Fall würdest Du dem Auftraggeber eine Rechnung schreiben (ohne Umsatzsteuer, da ausländischer Auftraggeber), aber Steuer udn Versicherungen wären Deine Sache.

Dir bliebe aus Deinen Kosten auch der volle Vorsteueabzug erhalten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Jobangebot = Arbeitnehmertätigkeit ≠ umsatzsteuerpflichtige Erlöse

thomasfische514 
Fragesteller
 04.09.2023, 12:48

Das hört sich gut an. Also muss ich die Umsatzsteuer nur abführen, wenn ich auch tatsächlich eine Rechnung schreibe.

Wie beweise ich das am besten? Soll ich am besten nen Arbeitsvertrag unterschreiben?

Und das Gehalt ist dann ganz normal ein Umsatz der GbR oder?

Vielen Dank :)

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Eifelia  04.09.2023, 12:57
@thomasfische514

"Und das Gehalt ist dann ganz normal ein Umsatz der GbR oder?"

Natürlich nicht. Ein Gehalt gehört zu den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, das hat doch mit der GbR überhaupt nichts zu tun.

Nach dieser Rückfrage zweifle ich allerdings an der Sachverhaltsbeschreibung

"Jetzt haben wir ein Jobangebot von einer Firma aus Neuseeland".

Was sagt denn Dein Steuerberater dazu?

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thomasfische514 
Fragesteller
 04.09.2023, 13:09
@Eifelia

der ist überfordert und auch eindeutig der falsche. Da brauch ich definitiv einen neuen.

Ich bin nicht fest angestellt bei der Firma in Neuseeland.

Er (und wir kenn ihn schon lange) hat gesagt, er pberweist uns das Gehalt ohne irgendwelche Steuern zu zahlen. Wie wir das dann in Deutschland versteuern, sei ja unsere Sache.

Also gehe ich davon aus, das die Arbeit, die ich für ihn mache, schon auf selbstständiger Basis ist. Oder nicht?

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thomasfische514 
Fragesteller
 04.09.2023, 13:30
@Eifelia

es ist definitiv auf Selbstständiger Basis und kein Angestelltenverhältnis.

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