Kleinunternehmer Rechnung nach England?
Guten Tag,
folgende Situation:
Ich habe neben meiner Festanstellung ein Kleinunternehmen angemeldet, in dem ich gelegentlich Dienstleistungen als Designer und Animator anbiete.
Nun habe ich eine Anfrage aus England und stehe etwas auf dem Schlauch, wie es hier dann mit der Rechnungsstellung und Versteuerung aussieht.
Da ich Wohnsitz und Arbeitsplatz in DE habe, fällt die Einkommenssteuer ja auf jeden Fall hier an.
Aber wie sieht es mit Umsatzsteuer/VAT aus? Vor allem finde ich hier keine Informationen wie es seit dem Brexit aussieht.
Vorher genügte ja ein Vermerk "Reverse Charge" und die Sache war abgehandelt. (?) Aber wie sieht das heute aus?
Muss ich mich nun in England beim Finanzamt registrieren und die Steuer dort selbst abführen?
Brauche ich eine deutsche Umsatzsteuer ID für die Rechnungsstellung?
Dankbar über jede Hilfe! :)
Ist der Kunde Unternehmer oder privat Person?
Hi, ist eine Agentur, also Unternehmen.
1 Antwort
Bei einer sonstigen Leistung im Drittland handelt es sich um eine in Deutschland nicht steuerbare sonstige Leistung. Ggf. muss sich der Leistungsempfänger im Ausland um die Versteuerung selber kümmern. Eine USt-ID-Nr. aus der EU hilft ihm dabei nicht.
Der Kunde in UK hat keine europäische USt-ID-Nr. Auf ein Reverse-Charge-Verfahren musst Du nicht hinweisen. Wenn Du möchtest, dann kannst Du einen Vermerk machen wie z. B. 'Es handelt sich um eine in Deutschland nicht steuerbare sonstige Leistung'.
Hmmm, ok. Ich fasse nochmal für mich zusammen:
Rechnung dann im Prinzip wie immer, optional mit Vermerk auf die nicht steuerbaren Umsätze. Ich selbst führe nur Einkommenssteuer in DE ab, hab mit der Versteuerung in UK grundsätzlich nix am Hut. Kunde führt ggf. selbst VAT in UK ab.
Hoffe ich hab das jetzt so richtig verstanden. :D
Vielen lieben Dank!
Okay, danke aber was würde das denn dann konkret für die Rechnungsstellung bedeuten?
Ich führe meine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus und setze einen Vermerk drauf zum Reverse Charge Verfahren? Gibt's das noch in England? Muss denn die VAT ID des Kunden drauf, wenn ich selbst keine angeben muss?
Und am Ende zahle ich dann einfach nur meine Einkommenssteuer in DE und der Kunde selbst in UK ggf VAT und alle sind happy?