Gewerbeummeldung mit Wechsel der Besteuerungsart mitten im Jahr, wie vorgehen?

Hallo,

ich bin mitte des Jahres umgezogen und hab auch brav sofort mein Gewerbe umgemeldet (21. August abgemeldet, 22. August neu angemeldet). War vorher bei einem anderen Finanzamt und hab dort die Kleinunternehmerregelung benutzt. Ich wollte schon länger auf Regelbesteuerung umstellen und als ich dann für das neue Finanzamt den Bogen ausgefüllt hab hab ich mir gedacht ich nutze die Chance und ändere das ab.

Jetzt bin ich allerdings unsicher, wie es weiter geht. Habe heute einen Brief erhalten, dass ich die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten berechnen darf (hatte ich im Bogen beantragt), und zwar ab 1. August (da hatte ich ja noch das alte Gewerbe). Ich war bisher davon ausgegangen, dass ich dieses Jahr noch vollständig ohne Umsatzsteuer weitermache, aber der Brief hat mich jetzt verwirrt. Ich war auch letztens schon beim Finanzamt um zu Fragen wie das alles aussieht, aber hab gemerkt die haben noch weniger Ahnung als ich.

Reicht es wenn ich nächstes Jahr eine Steuererklärung nur beim neuen Finanzamt mache? Oder muss ich zwei Steuererklärungen machen? (Kommentar von Finanzamtmensch: "Ich schätze die Ämter machen das dann untereinander aus.")

Ab wann muss ich jetzt konkret Umsatzsteuer in Rechnung stellen und abführen? Genau ab 22. August 09 oder erst ab 1. Januar '10? Oder gar ab 1. Januar 09?

Wann und auf welches Konto zahle ich die UST?

Steuern, Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung
Sicherheitseinbehalt?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Nachbereitung eines Seminars:

Wenn ich einen Kunden habe, der aus der EU kommt und mir seine gültige ausländische UST-ID mitteilt, darf ich die Rechnung aufgrund innergemeinschaftlicher Lieferung steuerfrei ausstellen.

Allerdings benötige ich für das Finanzamt den Nachweis, dass die Ware tatsächlich in das Ausland gelangt ist, z.B. durch die Gelangensbescheinigung des Empfängers.

Was also, wenn ich diese Bescheinigung nicht vom Empfänger erhalte... Dann müsste ich ihm eine Rechnung über die UST ausstellen und bangen, dass der Empfänger mir diese im Nachgang noch bezahlt?

Ich habe gelesen, dass ich das auch mit einem "Sicherheitseinbehalt" im Vorhinein lösen könnte. Ich also 10.000€ netto berechne, als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung deklariere und dann noch die 1.900€ netto, steuerfrei als Sicherheitseinbehalt in Rechnung stelle. Ich vermerke, dass dieser Sicherheitseinbehalt zurückerstattet wird, wenn die ordnungsgemäße und unterschriebene Gelangensbescheinigung eingereicht wurde.

Wenn sie mir vorgelegt wird, ist alles gut und ich kann dem Kunden eine Gutschrift über den Sicherheitseinbehalt ausstellen - auch hier steuerfrei wegen steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferung?

Wenn sie mir nicht vorgelegt wird, storniere ich die steuerfreie Rechnung und stelle sie mit 19% UST aus?

Vielen Dank im Voraus :-)

Ausland, rechnung, Steuerberater, Steuererklärung, Steuern, Umsatzsteuer

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