Smartphone Kauf Vorsteuerabzugsberechtigt?

2 Antworten

Natürlich hatb man beim Kauf eines Mobiltelefons für das Unternehmen Vorsteuerabzug.

Auf die Anschaffungskosten die Abschreibung.

Der private Anteil wird darüber geregelt, dass man eben eben eine Nutzungsentnahme in Höhe 1/2 der Gesprächsgebühren bucht.

Die betriebliche Nutzung besteht ja auch in der Möglichkeit von Kunden erreicht zu werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Wenn das Handy für betriebliche Zwecke angeschafft wird, logisch kannst Du dann, wenn Du vorsteuerabzugsberechtigt bist, diese auch ziehen.

Und auch die laufenden Gebühren absetzen.

Kommt halt auch mit auf die Branche an, in der Du selbständig bist!

flunger96 
Fragesteller
 15.08.2023, 18:31

Gebühren auch? Ich dachte es ist da etwas komplizierter wie beim Internetanschluss, woman den geschäftlichen Datenverbrauch berechnen muss und von der privaten Nutzen trennt. Oder beim Autofahren das Fahrtenbuch. Ich werd mal lesen.

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