Probleme mit Eigentumswohnung?

Hallo,

ich weiß mir wird jetzt keiner richtig Helfen können aber vielleicht kennt sich jemand gut aus. Stelle die Frage nur weil ich in dieser späten Uhrzeit nichts tun kann.

Ich habe mir im November 2021 eine Wunderschöne Eigentumswohnung gekauft. Diese war/ist an eine ältere allein stehende Dame vermietet die da seit ca. 20 Jahren wohnt. Von Anfang an habe ich deutlich gemacht das ich in dieser Wohnung selber leben möchte. Das es eine Sperrfrist von mindestens 3 Jahren wegen Umwandlung der Wohnung gibt wusste ich nicht und das ist vollkommen mein Fehler.. Hier geht es um was anderes. Die Maklerin und der alte Eigentümer haben mir mehrmals versichert das die Mieterin weiß das ich hier Wohnen will. Plus haben die mir versichert das die Mieterin schon auf der suche nach einer Wohnung oder evtl. sogar einem Platz im Altersheim ist. Das hab ich dann leider geglaubt. Mit der Mieterin habe ich leider kein kontakt haben können da sie mir am Telefon sagte das sie nur was bespricht wenn die Tochter dabei ist aus Angst etwas nicht zu verstehen, Tochter ist momentan im jedoch im Ausland.

Ich habe diese Wohnung gekauft mit dem glauben das die Mieterin ja eh vor hat auszuziehen. Da laut altem Besitzer sie sich die Mieterhöhung nicht leisten kann, laut der Aussage der Mieterin. Habe dann auch gleich eine Eigenbedarfskündigung geschrieben.

Jetzt habe ich Monate gebraucht einen Termin auszumachen, heute war er.

Tochter und Mieterin waren da. Diese behaupten das sie nie vor hatten auszuziehen das sie sich nie eine Wohnung gesucht haben geschweige denn Pflegeheimplatz und das sie sich die Mieterhöhung locker leisten können. Das alles was der alte Eigentümer diesbezüglich gesagt hat schlicht gelogen ist. Natürlich dachte ich mir das die Mieterin auch lügen kann. Ich habe jedoch dann mit der Nachbarin geredet. Auch zu Ihr hat der alte Besitzer wohl gesagt das ich bescheid weiß das die Mieterin nicht ausziehen will. Das sie auf einer Seite sind denk ich weniger. Sprich der alte Eigentümer hat mich angelogen.

Jetzt ist es ja nirgendwo schriftlich festgelegt und nur mündlich besprochen worden.

Meine Frage ist was ich jetzt tun soll? Die Mieterin hat Kündigungsschutz. Mit über 80 bekomm ich sie eh nicht aus der Wohnung geschweige denn mein Gewissen will das nicht.. Der Eigentümer hat mich angelogen was ich aber nicht beweisen kann.

Was kann ich tun was soll ich tun? Soll ich mich vom Anwalt beraten lassen und bringt es überhaupt was?..

Wäre für jede Antwort dankbar..

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Was tun wenn Mieter unerreichbar ist?

Ich habe letztes Jahr eine Wohnung gekauft. Ende November war dann alles geklärt und ich war der Eigentümer.

Dort wohnt jetzt schon seit 20 jahren eine 92 Jahre alte(noch sehr sehr fite) Dame die auch brav die Miete zahlt. Das Problem liegt darin das ich diese Wohnung selber nutzen will.

Der alte Eigentümer, hat die Wohnung vor dem Verkauf sehr aufwendig renoviert und anschließend die Miete erhöht. Als ich dann zur Besichtigung da war habe ich der Dame und ihrer Tochter auch gleich gesagt das ich die Wohnung selber nutzen will. Beide waren einverstanden, die Dame meinte auch das sie auf Grund der Mieterhöhung sowieso ausziehen will.

Anfang Dezember habe ich dann ein Brief per einschreiben mit einer eigenbedarfskündigung geschrieben. Habe auch die Bestätigung das es ankam! Auch vermerkt das sie ( weil sie so lange dort lebt) eine Frist von 9 Monaten zum ausziehen hat. Alles korrekt und durch einen Rechtsanwalt geprüft.

Jetzt ist Ende Februar. Sie zahlt ihre Miete weiter. Aber seit Dezember geht niemand mehr als Telefon und es macht keiner die Tür auf obwohl das Licht brennt. Ich weiß ja sie hat bis September Zeit, aber ich will einfach wissen wie es voran geht und ob sie ÜBERHAUPT vor hat aus zu ziehen. Langsam mach ich mir Sorgen aber ich will da auch kein Terror machen und rund um die Uhr anrufen. Ich versuch das immer 2-3 mal in der Woche. Mitte Januar war das Telefon überhaupt für fast 2 Wochen bei ihr aus und dann ging alles wieder.

Hat mir jemand einen Rat wie ich handeln kann? Zum einem will ich nicht unhöflich sein bzw sie nerven. Zum anderen will ich aber denn stand der Dinge einfach wissen..

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AfA bei Eigentumswohnung in Verbindung mit Sondernutzungsrecht?

Guten Tag,

ich hadere gerade mit der Berechnung des FA für die Kaufpreisaufteilung nach der Restwertmethode, aus der sich am Ende nur ein Gebäudewert von 53% am Gesamtkaufpreis ergibt. Das ist natürlich für die Abschreibung ein äußerst mäßiger Wert.

Die Fakten: Objekt: Vermietete Eigentumswohnung in 6-Parteien-Haus in Düsseldorf, Dachgeschoss. Kaufpreis inkl. Kaufnebenkosten 08.2015 ca. 150.000. Bodenrichtwert nach Boris in 2015 490 €/qm. MEA 20%. Neben dem großen Grundstück von ca. 620 qm, auf dem das Haus steht, gibt es noch ein paar "Nebenflächen" wie Wege, Plätze für Mülltonnen etc., für die auch ein (kleinerer) MEA im Grundbuch eingetragen ist. In Summe sind es 131 qm, die das FA für den Boden veranschlagt.

Das Mehrfamilienhaus nimmt ca. 50% des "Hauptgrundstücks" ein, auf der übrigen Fläche befinden sich zwei Gärten, die den unteren beiden Wohnungen zugeteilt sind und auch nur von diesen betreten bzw. genutzt werden können. So ist das auch in der Teilungserklärung inkl. Skizze vermerkt.

Ich frage mich, warum "mein" Bodenanteil (vermutlich, weil ich natürlich die Berechnungen der anderen nicht kenne) genauso hoch veranschlagt wird wie der der beiden EG Wohnungen, obwohl ich bzw. mein Mieter diese Fläche niemals werden nutzen können.

Idee: Ich lege Widerspruch ein und versuche mit ähnlichen Argumenten wie oben den Bodenanteil zu halbieren (die Fläche mit den Gärten der beiden unteren Wohnungen nehme ich also raus), mit welchem dann die weitere Berechnung durchgeführt wird, also 310 qm * 0,2 = 62 qm (+ die Anteile der anderen kleinen Flurstücke).

Ist der Gedanke soweit nachvollziehbar oder hat das ganze keine Aussicht auf Erfolg?

Über fachkundige Meinungen würde ich mich freuen!

AFA, Eigentumswohnung

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