Aushängen und Entfernen der Kellertür zu einem der Kellergemeinschaftsräume?


05.01.2023, 22:56

Grund für das Aushängen und Entfernen der Tür ist, meine Güte, eigentlich alles total lächerlich, dass diese Partei ihre Pflanzen zum Überwintern in diesem Kellergemeinschaftsraum abgestellt hat. Damit die Pflanzen nun genug Licht abbekommen und nicht eventuell durch die offen stehen gelassene Tür zu schattig stehen. Das dort vorhandene Keller ernster würde nicht genügend Licht abgeben. Die Kälte Kellerluft zieht dadurch massiv in das Treppenhaus bis in das 1. OG hoch. Das wieder führt dazu, dass die Wohnungen mehr beheizt werden müssen. Bei den hohen Energiepreisen jagt das die Energiekosten enorm in die Höhe.

2 Antworten

Natürlich darf diese Person das nicht!

Darüber hat die Gemeinschaft zu entscheiden, nicht eine einzelne Person.

Darf er nicht, denn er ist nur Miteigentümer und dies Türe wird nicht zu seiner alleinigen Nutzung im Aufteilungsplan vermerkt sein.