Kein Warmwasser in der Eigentumswohnung. Wie weit kann ich das Hausgeld kürzen?

4 Antworten

Die Hausgeldvorauszahlung deckt die Kosten ab die für dich als Eigentümer anfallen. An denen ändert sich ja nichts. du hast am Schluss vlt einen etwas geringeren Warmwasserverbrauch, aber der wird ja bei der Jahresabrechnung berücksichtigt.

Wo ist da also der Ansatzpunkt um etwas zu kürzen? Wie schon geschrieben hat das Hausgeld nichts mit der Leistung der Verwaltung zu tun.

Du bist kein Mieter bei dem in solchen Fällen der Vermieter handeln muss, sprich du bist selbst verantwortlich. Wenn die Leistung der Verwaltung nicht passt, bringe das auf der Eigentümerversammlung ein und Versuche entsprechende Maßnahmen durchzusetzen. Du könntest versuchen die Verwaltung zu tauschen oder, wenn sie öfters ihre Leistungen nicht erbringt, ihre Vergütung kürzen zu lassen.

Du hast eine etwas absurde Vorstellung. Dass Leute kommen und versuchen, es zu reparieren und dass dann irgendwann wer kommt, der es repariert bekommt, ist ganz normal.

Deine "Mahnung" ist absurd und wird in der Eigentümerversammlung, wenn sie vorgelesen wird, einige Lacher bringen. Du kannst dne Hausverwalter anrufen und Fragen, was denn fehlt und wann es behoben wird. Das ist der übliche Weg.

Kürzen kann - ne nachdem - ein Mieter. Eigentümer sind die, die einen Hausverwalter haben, der den Schaden beheben lassen soll. Die Heizujng kann ja auch kaputt und nciht mehr reparabel sein. Auch dann kann keiner was machen. Mieter bekämen im Winter dann Heizlüfter gestellt. Eigentümer müssen sich natürlich selbst kümmern.

Das Hausgeld zu kürzen, ist keine gute Idee. Der Anspruch auf das Hausgeld gehört der Eigentümergemeinschaft und nicht der Hausverwaltung. Die wäre aber dafür zuständig, das Hausgeld einzutreiben und könnte es dann bei dir einklagen. Und da stehen deine Chancen dann wahrlich nicht gut. Aber teuer dürfte es werden.

David123868 
Fragesteller
 16.05.2022, 12:04

Hi vielen dank für die Antwort. Welche Möglichkeiten habe ich hier denn dann noch? Die Verwaltung hat ja auch dafür sorge zu tragen, dass ich Warmwasser erhalte? Was kann ich denn tun, um der Verwaltung rechtlich druck zu machen?

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orgel  16.05.2022, 12:23
@David123868

Betrifft das Problem denn nur dich, oder auch andere Eigentümer? Davon hängt ja grundsätzlich erstmal die Zuständigkeit ab...

Ansonsten die Hausverwaltung schriftlich und unter Fristsetzung zum Handeln auffordern.

Wie Amado schon geschrieben hat, wäre der Weg ansonsten über eine Eigentümerversammlung (die kann auch außerordentlich einberufen werden, sofern genügen Eigentümer das unterstützen).

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Wer ist den zuständig?

Ich kenne das so, dezentrale Warmwasseraufbereitung Zuständigkeit beim Eigentümer, Zentrale Aufbereitung Zuständigkeit bei der Hausverwaltung.

Das dir die Hausverwaltung evtl. Hilft ist freiwillig, aber Rechte kannst du da nicht ableiten. Ist ja schließlich dein Eigentum..