Umlaufbeschluss ablehnen?

Hallo,

wir sind eine 4er Eigentümergemeinschaft .

Wir befinden uns aktuell in der Selbstverwaltung, da wir einen Querulanten haben, der bereits 3 Verwaltungen zum Aufgeben mehr oder weniger gezwungen hat. Unterstellungen wie Gelderveruntreuung und Misswirtschaftung (haltlose Anschuldigungen, die auch widerlegt sind ) wurden durch ihn angezeigt und die Kriminalpolizei eingeschaltet. Da wir keine Hausverwaltung finden und zudem keine es ihm Recht machen kann, verwaltet der Haupteigentuemer mit aktuell 4 Wohneinheiten unsere kleine WEG mit 8 Wohneinheiten.

Es steht nun ein Beschluss für für eine Balkongelaender seiner Wohnung an, das rund 7000€ kosten soll. Das alte Geländer wurde vor 2 Jahren beim Abriss einer Scheune durch den Nachbarn beschädigt und abmontiert. Zu diesem Zeitpunkt waren wir anderen noch keine Eigentümer.

Wir sind uns einig, dass das Geländer angeschafft werden muss und auch zeitnah. Allerdings haben 3 Eigentümer bereits in den vergangenen Monaten eine Sondereinlage mit 600€ pro Wohneinheit geleistet. Diese wurde von unserer damaligen HV erbeten, da da Konto ausgereizt war , dringend Heizöl gekauft werden musste. Es gibt dazu auch keinen Beschluss . Alle haben dies Sondereinlage spontan und unkonventionell einbezahlt, nur der Haupteigentuemer mit seinen 4 Wgh. nicht. Begründung unnötig und es gibt keinen Umlaufbeschluss, den hätte er so oder so abgelehnt. :(

Wir Eigentümer fordern nun, dass er seine Sondereinlage von 4x600€ einzahlt , damit alle das gleich eingezahlt haben, um es für die Bezahlung des Geländers einzusetzen. Er möchte allerdings nichts davon wissen, das Geld auch an uns nicht wieder auszahlen, sondern stattdessen eine neue Sondereinlage festsetzen mit 800€ pro Whg.

Der Umlaufbeschluss wurde an uns versendet mit Zustimmung oder alternativ Ablehnung. Er hat zudem den Vermerk geschrieben(WhatsApp), dass er dann bei einem Unfall (Absturz) aus der Haftung ist.

Ich würde jetzt gerne wissen, wie das mit der Haftung für uns ist und wie wir am Besten damit umgehen sollen!!!

Herzlichen dank für Ihre Unterstützung….

Chistina Speer

Recht, WEG, Ablehnung
Keine Gesetze gegen kriminelle/korrupte WEG-Verwalter!?

Ich habe 2012 eine Eigentumswohnung in Berlin gekauft und bin seit dem immer wieder geschockt wie Gesetze in Deutschland den "kleinen Mann" unterjochen/bestrafen und Kriminelle durch Luecken und "Gummipesetze" schuetzen. Waerend, zum Beispiel, in den USA der Staat Eigentuemer gratis schuetzt und das WEG Gesetz genau beschreibt und definiert ist, kann man in Deutschland fast alles komplett umgehen, es sei denn, man hat Nerven, Zeit und Geld ohne Grenzen fuer Anwaelte und Gerichte.

Einer der 13 Eigentuemer in unserer WEG hat mit Luegen, Faelschungen und Bestechungen seinen Freund,MSB, als unseren Verwalter bestimmen lassen, der wiederum mit Luegen, Faelschungen und Diskriminierung macht was ihm am meisten Geld und Kontrolle bringt.

Eigentuemer die gegen den Verwalter sind, werden einfach nicht zur ETV eingeladen, Vollmachten dieser nicht anerkannt und auf Versammlungen defamiert, ignoriert und "Mundtot" gemacht.

Einladungen werden genau 15 Tage vor Versammlung auf Wegen verschickt die garantieren, dass "unbequeme" Eigentuemer Sie nicht oder zu spaet erhalten. Der BGH rollt die Verantwortung auf den Eigentuemer ab.

Auf Versammlungen werden Vollmachten der korrupten Eigentuemer, die nicht einmal vorliegen von dem Verwalter muendlich akzeptiert.

Eine Beschlussanfechtung ist teuer und kostet viel Zeit und Nerven. Die Gerichte faellen Entscheidungen die man vom "Dritten Reich" erwarten wuerde, unter dem Schutz kaum vorstellbarer veralteten Gesetze. So ist zum Beispiel die Einladung zur WEG-ETV im Gesetz beschrieben, aber nicht was passiert wenn diesem Gesetz nicht gefolgt wird!!!

Eigentuemer belegen und verschliessen Gemeinschaftsraeume und der korrupte Verwalter tut nicht dagegen, im Gegenteil, er vermietet die Raeume ohne Beschluss fuer eine laecherliche Gebuehr.

Kann mir mal bitte einer sagen warum das "Land der Regeln, Gesetze und Ordnung" so krank ist?

Gesetz, Hausverwaltung, Recht, WEG, Gerichtsverfahren
Muss ich die Wäschespinne im gemeinschaftsgarten dulden?

Wir sind Bewohner einer Hochparterre Wohnung, und schauen direkt auf die Wäschespinne von unserem Balkon aus.
diese wird von nur einer Miteigentümerin im ersten og genutzt und zwar erst nach dem wir in das Haus eigezogen sind und mein Mann den Garten in Schuss gebracht hat, davor war weder der Garten noch die Spinne über Jahre benutzt.

wir können den Gartenteil wo diese Spinne steht nicht nutzen da dies der einzige halbschattige Platz im ganzen Garten ist und der Garten ist klein.
ausserdem fühle ich mich durch den Anblick ihrer Wäsche die sie fast täglich aufhängt ( oft nur 2-3 tshirts) sehr belästigt. Wir empfinden dieses Verhalten als Schikane.
persönlich möchte ich Es mit der Frau nicht klären und warte somit die Versammlung ab.
Da ich mich auf die Versammlung gut vorbereiten will würde ich gerne hier mir stehenden Möglichkeiten hören.

Da mein Mann den Garten neu angelegt / Instandgesetzt hat kann man vielleicht die Nutzung des Gartens überdenken

so eine Spinne ist eine Verschandlung für einen schön gemachten Garten
eine Verlegung des trockenplatzes vorschlagen ( und da die Spinne sonst nirgends passen würde vom Durchmesser her das Anbringen einer Wäscheleine vorschlagen.

die alte stand schon immer da als wir die Wohnung gekauft haben. Jedoch gibt es keine Vereinbarung dazu und nicht mal der Verwalter weiß wer wann die da aufgestellt hat, sagte halt die war schon immer da.
also es gibt nix schriftliches.

wenn die Eigentümerin sich darauf beruft dass das Ding da schon immer stand kann ich nicht als neueigentümer die Verlegung herbeiführen?

WEG

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