Wir möchten eine Wohnung an unsere Enkel verschenken, was ist zu beachten?

2 Antworten

  Grund ist, wenn wir diese unseren Sohn geben, und die Ehe scheitert, hat auch seine Frau Anspruch auf die Wohnung.

Ist das in der tschechischen Republik so? In Deutschland nciht. In Deutschland geht ererbtes Vermögen, oder Schenkungen in der Ehe direkt in das Anfangsvermögen des Beschenkten ein. Der Ehegatte hat keine Eigentumsrecht.

Nur die Wertsteigerung zwischen Schenkung und einem eventuellen Scheidungsantrag geht in den Zugewinnausgleich ein.

Ein Recht auf die Immobilie hat die Ehefrau nie.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Das ist ein komplizierter Fall und wäre das schon dann, wenn sich alles hier in Deutschland abspielen würde:

Bei der Schenkung einer Immobilie an einen Minderjährigen können seine Eltern diesen nicht alleine vertreten. Es muß vom Vormundschaftsgericht ein Ergänzungspfleger bestellt werden. Dabei muß es sich um eine dritte Person handeln. Die Eltern können diese Funktion nicht wahrnehmen.

Kompliziert wird es dann, wenn die Eltern sich nicht einig sind. Dann müßte zunächst über das Sorgerecht entschieden werden.

Richtig kompliziert wird das nun durch die Auslandsberührung. Ich glaube nicht, daß es in diesem Forum viele Spezialisten für das Recht der Tschechei gibt. Zu klären wäre zum Beispiel, ob man Immobilien überhaupt an Ausländer verschenken darf und, wenn ja, welche Formalien dort bei der Übertragung zu beachten sind.