Haus überlassen, Schwestern ausbezahlt, Afa für Arbeitszimmer?
Das Haus von 1920 war vermietet.
2020 Überlassung an meine Frau, Auszahlen der Schwestern jeweils 40.000.
Es gehört im Grundbuch meiner Frau, ich bin aber nebenberuflich selbstständig.
- Kann ICH nun dort etwas absetzen?
- Berechne ich die Afa anhand der Summe, also quasi 80.000 als Kaufpreis (Anteilig das Gebäude natürlich)?
2 Antworten
Ohne Anmietung kannst Du überhaupt nichts absetzen.
Miete doch einfach das Arbeitszimmer von Deiner Frau.
Sie kann dann die anteiligen Kosten für das Arbeitszimmer nach qm dagegen rechnen.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986