Kann meine alte Ausbildung Gehalt zurück verlangen?

4 Antworten

Auch wenn dich dein AG erst zu Dezember gekündigt hat, dadurch, das du nicht auf Arbeit erschienen bist, und unentschuldigt gefehlt hast, kann er den Lohn zurück verlangen, zusätzlich könnte er theoretisch noch Schadensersatz fordern.

Du hast in der Probezeit keine Kündigungsfrist, du hättest selbst von jetzt auf sofort kündigen können, warum hast du das nicht getan?.

"Übrigens sind mir während der Ausbildung, Fahrtkosten von über 350 Euro, für eine Kennenlernwoche in einer anderen Stadt, 120 Kilometer entfernt aufgekommen.

Dort musste ich 10 Male hin und zurück fahren. Die Fahrtkosten habe ich nicht erstattet bekommen."

In Deutschland ist es das Problem des AN wie er zur Arbeit kommt, die Gelder dafür hat er selbst aufzubringen, eine Forderung gegen den AG bringt hier also nichts. Vielleicht währe eine Kulanzlösung möglich gewesen, als du noch da gearbeitet hast, nachträglich wird dir der AG was husten.

"Meine alte Ausbildung verlangt die Hälfte vom Gehalt für den letzten Monat November von mir zurück."

Nur logisch und richtig, wenn Du Deine Arbeitskraft von heute auf morgen grundlos und ohne Kündigung nicht mehr zur Verfügung stellst.

Wer absichtlich nicht bei der Arbeit erscheint, dem steht dann auch kein Lohn/Gehalt zu!

Und was aus den Fahrkosten geschieht, keine Ahnung!

Fuer unentschuldigte Fehlzeiten hast du natuerlich keinen Verguetungsanspruch.