Schriftlicher Vertrag weicht von mündlichen ab, möchte nicht unterschreiben, was kann man machen?

Hallo, habe an einer chaotischen Filmproduktion teilgenommen, die anfänglich ganz locker anfing: "Ach, wir machen das alles zusammen, ich bin auch Anfänger, wir kriegen das gemeinsam hin." Die Positionsbezeichnungen hat man sich auch eher so gegeben (ich Produktionsleitung), weil man nicht nur ausschließlich eine Position gemacht hat, sondern dazu noch dies und das und jenes... So erfolgte die erste Drehzeit, die ziemlich spartanisch war, aber dennoch mit Drehplan, Dispos, ein paar Mietverträgen etc. Späääter kam dann doch die Förderung und damit eine Rechenschaftsinstanz. Auf einmal war ich in nicht mehr eingeweiht, habe keine Papiere mehr zu Gesicht bekommen etc, der Chef (Producer/Regisseur) wurde zusehends nervös gegenüber Geldfragen etc, hat aber nie neue Breifings oder Anforderungen kundgetan. Es kam die zweite Drehzeit und alles wurde genauso gemacht wie bei der ersten, aber es gab immer mehr Misstrauen etc., obwohl ich die ganze ZEit kostenlos ohne Vertrag gearbeitet habe... nach einer Pause kamm dann die 3. Drehzeit und als diese dann abgeschlossen war, ein Tag nach Drehschluss!!! kamm das Donnerwetter, Beleidigungen, Anschuldigungen. Das Verhältnis wurde absichtlich erschüttert und verschlechtert. Ich habe dann erst (ich weiß, mega dumm, aber wir waren zuvor eigentlich Bekannte und es lief auf Vertrauensbasis und Gutmenschentum von mir aus) den schriftlich Vertrag verlangt, weil ich Angst hatte, dass das wenige Geld, was mir über die Förderung zustand nirgendwo schriftlich festgehalten ist. Zunächst wurde meine Forderung ignoriert, dann hat man versucht mir einen nachträglichen Vertrag als illegal zu verkaufen, schließlich wurde eingewilligt und mir ein Vertrag übergeben ohne Unterschrift und der INhalt weicht von der mündlichen (ursprünglich sehr flexiblen und unbestimmten) Absprache ab. Das heisst, ich möchte ihn eigentlich nicht unterschreiben. Mir wurde nun als letztes auch die BEdingung gestellt, dass meine Rechnungen erst nach Unterschrift des Vertrages bezahlt werden! Was kann man da machen? 1) Kann man nun die Unterschrift von mir fordern, bevor die (läängst überfällige) Begleichung der Rechnung passert? 2) Wenn eine Förderung schon auf die Budgetierung zugeschnitten ist, das heißt man hat im Voraus alle Posten und die zugehörigen Honorare festgelegt, kann man im Nachhinein behaupten, dass die Person den schriftlichen Vertrag (angenommen ich unterschriebe diesen) nicht eingehlaten hat und ihr das Geld nicht bezahlen? 3) Kann ich Passagen im Vertrag streichen oder kann ich die Unteschrift verweigern und mich auf meinen mündlichen Vertrag zurückberufen? 4) Falls es jemals zum Gericht käme in dieser aktuellen Situation, welche Ausscihten hätte ich nach: - erfolgreich abgeschlossener Dreh; - Dokumente wie Drehplan, Dispos etc., die meine Tätigkeit beweisen; - ZEugen (Team), die meine Tätigkeit bezeugen;- E-Mail-Verkehr mit diffusen unsachgemäßen Anschuldigungen, Beleidigungen etc.

Sorry für d. langen Text & danke im Voraus! Tina

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Vermieter-freundlicher Mietvertrag? Einige ungewöhnliche und fragwürdige Klauseln!

Hallo zusammen,

ich bin auf der Suche nach eine Mietwohnung und habe vor einigen Tagen eine besichtigt. Glücklicherweise besteht Interesse seitens des Vermieters, weswegen er mir vorab den Mietvertrag zugesendet hat.

Aus meiner Sicht enthält der Mietvertrag jedoch ungewöhnliche und fragwürdige Klauseln, die mir bereits jetzt etwas Bauschmerzen bereiten. Nachfolgendes ist gemeint:

(1) (...) Eine Instandsetzungs-/-haltungspflicht des Vermieters für die genannten Elektrogeräte besteht nicht. --> Der Vermieter vermietet jedoch u.a. die Einbaukücke inkl. der Elektrogeräte. Im Falle eines Defekts muss er doch dann auch dafür sorgen, dass diese wieder funktionieren. Deshalb zahlt man doch einen Mietzins, oder?

(2) Hinsichtlich des Zustandes der Mietsache werden folgende Feststellungen getroffen: (...) Beanstandungen liegen nicht vor. --> Gibt es nicht hierzu ein Übergabeprotokoll?

(3) Die Schönheitsreparaturen und den Ersatz von Glasscheiben und Spiegeln übernimmt der Mieter. --> Grundsätzlich wäre ich einverstanden, wenn die Schäden durch eigenes Einwirken oder Dritte entstanden sind. Aber prinzipiell dies zu übernehmen, sehe ich nicht als Aufgabe des Mieters. Wie seht Ihr das?

(4) Soweit bei Beendigung des Mietverhältnisses die Renovierungsfristen (7 Jahre, aktuell in 5 Jahren wieder) seit Beginn des Mietverhältnisses oder seit der letzten Renovierung noch nicht vollständig abgelaufen sind, hat der Mieter eine zeitanteilige, nach vollen abgelaufenen Jahren gestaffelte Quote der Kosten einer fälligen Renovierung zu tragen. --> Grundsätzlich bin ich selbstverständlich dafür, Wohnungen in einem einwandfreien Zustand zu überlassen. Dass der Mieter jedoch dies übernimmt, halte ich für fragwürdig. Das gibt mir stark zu denken. Euch?

(5) Der Mieter trägt die Kosten für kleine Instandhaltungen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur 200,- Euro und der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Aufwand 6 % der Jahresbruttokaltmiete nicht übersteigt. Die kleinen Instandhaltungen umfassen das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität und Wasser, den Heiz- und Kocheinrichtungen, am Kühlschrank und Geschirrspüler, den Fenster- und Türverschlüssen, Rollos und Lamellenvorhänge sowie den Verschlussvorrichtungen der Fenster. --> Grundsätzlich wäre ich einverstanden, wenn die Schäden durch eigenes Einwirken oder Dritte entstanden sind. Aber prinzipiell dies zu übernehmen, sehe ich auch hier nicht als Aufgabe des Mieters. Das geht mir zu weit.

(6) Will der Mieter Einrichtungen, mit denen er die Mieträume versehen hat, bei Beendigung des Mietverhältnisses wegnehmen, hat er sie zunächst dem Vermieter zur Übernahme anzubieten. --> Bitte was? Wie ist das zu verstehen? Dass ich die Einrichtung nach Beendigung des Mietverhältnisses angeboten wird, obliegt alleine dem Mieter.

Fotzsetzung weiter unten...

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Gas Abrechnung

Hallo!

Ich habe ein großes Problem! Anfang August bin ich mit meiner Freundin in eine neue Wohnung gezogen. Zweimal haben wir bei der Maklerfirma, der das Haus gehört, nachgefragt was in den Nebenkosten mit enthalten ist und beide male wurde gesagt Kaltwasser, Warmwasser und Heizung (Warmwasser und Heizung über Gas). Wir müssten nur einen Stromanbieter finden. Im November bekam ich dann eine nette Mail von den Maklern, dass wir uns noch nicht bei einem Gasversorger angemeldet hätten und sie uns jetzt bei dem Grundversorger (sündhaft teuer) angemeldet haben. Habe diesen Umstand schon mit dem Mieterschutzbund abgeklärt und es ist nichts zu machen, da im Mietvertrag keine Gaskosten bei den Nebenkosten aufgeführt sind. Unser Pech wenn wir den Vertrag nicht richtig verstanden haben... Habe dann natürlich direkt einen günstigeren Anbieter gewählt, der Wechsel konnte aber erst Mitte Januar vollzogen werden. Nun bekam ich Post vom Grundversorger, wo ich laut Endabrechnung über 600€ zahlen soll!!! Wir haben keinen Abschlag gezahlt, da wir ja sofort gewechselt hatten. Die Zählerstände sind soweit korrekt, einziger Punkt ist, dass die Makler/Vermieter den Zählerstand vom Einzug übermittelt haben, und wir aber erst (auch laut Rechnung) Mitte November da angemeldet wurden! Hätten wir das am Anfang gewusst, hätten wir ja sofort gewechselt, wir habens ja erst viel später nach Einzug erfahren! Ist das Rechtens? Das die Einfach den Stand vom Einzug nehmen? Müssten nicht die Vermieter die Kosten tragen, da wir nicht informiert wurden und die uns erst Mitte November angemeldet habem (So das wir dann von Mitte November bis Mitte Januar zahlen müssten). Ist da irgendwas zu machen?

Mit freundlichen Grüßen Mark Bannasch

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Vertragsvarianten für Verkauf einer schlüsselfertigen Wohnung VOR Fertigstellung der Innenarbeiten?

Hallo!

Es soll eine schlüsselfertige Eigentumswohnung noch vor ihrer Fertigstellung verkauft werden. Die Wohnung wurde als schlüsselfertig vom Bauträger gekauft und muss nun aber noch vor dem Erstbezug weiterveräußert werden. Die Innenausbauten wurden bislang in Absprache mit dem Bauträger zurückgehalten, damit der neue Käufer hier noch ein Mitspracherecht bei Böden, Tapeten... hat. Aus diesem Grund ist natürlich auch noch nicht der komplette Kaufpreis an den Bauträger geflossen.

Einer Rückabwicklung und Neuverkauf stimmt der Bauträger, trotz bereitstehendem Käufer, nicht zu. Welche Vertragsvarianten gibt es nun??? Die Wohnung muss ja im Sinne des neuen Käufers fertiggestellt werden, nach dem Grundbuch läuft die Wohnung ja aber noch auf den Bauträger und somit ist ja dieser noch Eigentümer (?) und ich als Verkäufer möchte doch aber die Wohnung sofort und mit allen Rechten bezüglich der Fertigstellung an den neuen Käufer übertragen ?!? Ich kann ja nicht im Eigenauftrag die Wünsche des neuen Käufers verwirklichen, den Kauf mit dem Bauträger selbst bis zur Abnahme abschließen und dann erst den Notarvertrag mit dem neuen Käufer abschließen??? Welche Möglichkeiten gibt es?

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