Schriftlicher Vertrag weicht von mündlichen ab, möchte nicht unterschreiben, was kann man machen?

6 Antworten

Sorry, ich kenn mich in dem Metier nicht aus. Ich hoffe Du bekommst noch Nachricht von Medienprofis.

Chaotisch ist die richtige Bezeichnung. Daher zuerst mal sortieren.

Ihr habt einen mündlichen Vertrag gemacht (nichts anderes ist eine Absprache in der man für eine Produktion die Aufgaben verteilt). Nach diesem Vertrag warst Du der Produktionsleiter.

Der Initiator wohl wie Du schreibst Produzent und Regisseur. Es dürfte noch weitere Positionen gegeben haben (Schauspieler, Scriptgirl, Produktionsassistenz, Regieassistenz, Maske, Kamera, Beleuchtung, Ton usw. (eventuell waren nicht alle Positionen besetzt).

Für die Ganze produktion ist Filmförderung beantragt worden (es gibt einige Quellen, ggf. können 2-3 angezapft worden sein).

Plötzlich hat dann der Produzent, der für das Geld eben verantwortlich ist,, gemerkt, das Förderung auch Papierkrieg ist.

An dem Punkt ward Ihr, bevor ist mit schriftlichem Vertrag los ging.

Förderung und tatsächlich gezahlte Vergütung, müssen ja nicht übereinstimmen. Denn der Produzent stellt die Leute ein, eine Unterdeckung muss er selbst zahlen.

Du kannst in dem Vertrag/Vertragsvorschlag soviel streichen udn ergänzen wie Du willst, nur ist dann eben die Frage, ob die andere Seite unterschreibt. Du kannst aber auch einfach auf dem mündlichen Vertrag bestehen.

Schreibe doch mal präzise (so präzise, wie Du Dich erinnerst), auf, was damals abgesprochen war.

Ggf. geht das vor Gericht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Auch, wenn es sich unangenehm anfühlt, kann ich nur raten, im Vorfeld Verträge zu machen - denn 'Vertrag' sollte von 'vertragen' kommen. Ich würde einfach mal eine Rechnung senden und diese dann gegebenenfalls anmahnen. Danach würde ich ein Gespräch suchen, um die Angelegenheit gütlich beizulegen. Wenn dieses Gesprächsangebot nicht angenommen wird, würde ich meine Rechnung über einen Anwalt anmahnen und dann über das Amtsgericht gehen. Beide Seiten sollten sich fair verhalten! Meine Meinung als Filmproduzent (https://filmproduktion-chemnitz.de)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vertrag ist Vertrag, ob mündlich, schriftlich oder sonstwie. Zumiondest da wo kein Formerfordernis. Die Schwierigkeit beim mündlichen Vertrag besteht in der Beweiskraft.

Schriftlicher Vertrag weicht von mündlichen ab

Als ich das las, hatte ich schon Angst, der Titel des Films sei von "Die greise Anni" in "Die geile Eni" abgeändert worden. Aber dieser Kelch ist an uns vorbei gegangen.

Und nun der Reihe nach:

1) Kann man nun die Unterschrift von mir fordern, bevor die (läängst überfällige) Begleichung der Rechnung passert?

Ganz klar nein. Und es wäre auch äußerst unklug etwas zu unterschreiben was nicht vereinbart wurde.

2) Wenn eine Förderung schon auf die Budgetierung zugeschnitten ist, das heißt man hat im Voraus alle Posten und die zugehörigen Honorare festgelegt, kann man im Nachhinein behaupten, dass die Person den schriftlichen Vertrag (angenommen ich unterschriebe diesen) nicht eingehlaten hat und ihr das Geld nicht bezahlen?

Klar kann man das behaupten. Die Frage ist nur, ob man damit durchkommt.

3) Kann ich Passagen im Vertrag streichen oder kann ich die Unteschrift verweigern und mich auf meinen mündlichen Vertrag zurückberufen?

Dir ist ja wohl klar, dass das als Ablehnung des Vertragsangebots und Unterbreitung eines Gegenangebots gilt. Ob das wohl angenommen werden wird? Ich glaube, eher nicht.

4) Falls es jemals zum Gericht käme in dieser aktuellen Situation, welche Ausscihten hätte ich nach: - erfolgreich abgeschlossener Dreh; - Dokumente wie Drehplan, Dispos etc., die meine Tätigkeit beweisen; - ZEugen (Team), die meine Tätigkeit bezeugen;- E-Mail-Verkehr mit diffusen unsachgemäßen Anschuldigungen, Beleidigungen etc.

Wer hat diese Dokumente denn verfaßt? Selbstgeschriebene Dokumente zählen ja wohl kaum als Beweis, ansonsten könnte sich jeder Prozeßbeteiligte seinen Prozeßerfolg selber zusammen schreiben. Das muß schon aus neutralen Quellen kommen.

Um das Ganze mal zusammenfassend zu werten: Rein mündliche Absprachen lassen sich hieb- und stichfest eigentlich nur nachweisen, wenn unabhängige Zeugen zugegen waren oder in der Folgezeit eindeutige und nachweisbare Bekundungen hinsichtlich eines bestimmten Vertragsinhalts abgegeben wurden. Ob das hier der Fall ist, kann Dir nur ein Rechtsanwalt nach eingehender Prüfung der Sache sagen.