Wohnung geerbt, Mietvertrag neu machen mit Mieter, kann ich Mietvertrag schicken?
Ich hab eine kleine Wohnung geerbt, der Mieter bleibt der gleiche. Aber extra dort hinfahren möchte ich nicht. Der Mieter meinte, ich soll den Mietvertrag schicken. Wie mach ich das am besten, erst unterschreiben, wenn ich ihn zurückerhalte o. andersrum- oder lieber über einen Notar abwickeln?
2 Antworten
Nach deutschem Recht kannst Du Dir die Mühe eines neuen Vertrages sparen. Du trittst als Erbe in die Position des bisherigen Vermieters ein. Dies und die neue Kontonummer sind dem Mieter mitzuteilen.
Mit einem neuen Mietvertrag könnte es bei Abweichungen gegenüber der bisherigen Version nur Verstimmungen im Mietverhältnis geben.
Diese Unverträglichkeiten bei einem Vertragsentwurf (ich hätte richtigerweise "neuen Mietvertragsentwurf" schreiben sollen):
"vermutete oder tatsächliche *Abweichungen gegenüber der bisherigen Version *"
Ich habe nicht von "Unverträglichkeiten durch das Erbe" geschrieben; das läge mir auch fern. Vielleicht ist auch nur die Absicht der Fragestellung, den alten auf den neuen Vertrag wirklich 1:1 umzustellen und nur den neuen Vermieternamen (den des Erben) einzubringen.
Welche Unverträglichkeiten gäbe es denn in dem Miietverhältnis, die durch das Erbe entstanden sind?
Z. B. Klauseln die es im "alten" Vertrag nicht oder in anderer Formulierung gab.
Natürlich könnte man als Erbe versuchen, dem bisherigen Mieter einen "geänderten" Vertragsentwurf vorzulegen, um z. B. neuere rechtliche Klarstellungen einzuarbeiten (z. B. bei Schönheits-/Kleinreparaturen), weitere Betriebskosten zu vereinbaren (z. B. auch den Katalog der Sonstigen Betriebskosten hinsichtlich Dachrinnen-/Kellerschachtreinigung, Rauchmelderkosten, Legionellenprüfung), die Umlagekosten und -schlüssel im Haus zu vereinheitlichen oder Mieterpflichten zu erweitern (Winter-/Gartendienst) und Mieterrechte einzuschränken. Fragwürdig bleibt natürlich eine Überrumpelungsaktion, manchmal bleibt sie sogar zunächst unbemerkt bis zur nächsten Betriebskostenabrechnung.
Du brauchst eigentlich keine neuen Verträge...
Erster Absatz: DH!
Zweiter Absatz: "Vertrag" kommt von "vertragen" . Welche Unverträglichkeiten gäbe es denn in dem Miietverhältnis, die durch das Erbe entstanden sind?