Stromrechnung für alte Wohnung für einen Zeitraum in der wir nicht mehr dort Gewohnt haben.

2 Antworten

Wenn ihr dem Anbieter nciht mitgeteilt habt, dass ihr ausgezogen seid, so fordert er das erstmal mit recht. Woher soll er denn ohne Mitteilung über den Zählerstand vom 30.09.2010 wissen, dassihr dort ncits mehr verbracuht.

Die Mitteilung des Auszugs vom 30.09. in Verbindung mit dem Zählerstand, hätte alles gestoppt.

Danke für die Antowrten,

Klar besteht der Anbieter auf sein recht, das bestreite ich ja auch nicht, ich bestreite ja auch nicht das ich einen Fehler begangen habe und ihn nicht gekündigt habe,

Denoch sehe ich nicht ein für eine Leistung zu bezahlen, die ich nicht benutzt habe.

Es handelt sich immerhin um knapp 200 € Euro für 2 Monate.

Stände wurden alle auf meinem Auszugsprotokoll notiert.Das auch vom Vermieter unterschrieben ist.