Immobilienerwerb: Nutzungsentschädigung bei Nicht-Auszug des Mieters

1 Antwort

Das ist eine mehr als ungewöhnliche Konstellation. Kein Mieter unterschreibt normalerweise einen Kaufvertrag über die Immobilie mit und kein Mieter vereinbart darin eine besondere Nutzungsentschädigung. Um Deine Frage beantworten zu können, müßte man alle Unterlagen -Kaufvertrag und Mietvertrag- vorliegen haben und außerdem detailliert Informationen über die Mietsache haben. Um Dir mal Beispiele zu nennen: Bei einer 500qm großen Villa in bester Lage wäre eine Nutzungsentschädigung in dieser Höhe nicht zu beanstanden. Bei einem Haus mit 80qm Wohnfläche auf dem platten Land hingegen müßte man sofort an Wucher denken und die Vereinbarung für sittenwidrig halten. Ich halte es für besser, wenn Du durch einen Rechtsanwalt die Anspruchslage prüfen läßt.