Widerspruch gegen Provisionsbestätigung

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Also Zusammenfassung: Wer hat es ermöglicht das deine Frau die Immobilie registrierte und anschließend besichtigte....... der Makler......Somit hat er den Nachweis zur Möglichkeit eines Kaufvertrages erbracht und auch die geforderte Provision wäre zur Zahlung fällig. Nur bei Kaufvertragsabschluss ..... ! Die Unterschrift war reine Formsache, hätte es übrigens nicht bedarft. Hier nur zwei Beispiele zur Provisinszahlung: Nordrheinwestfalen, hier üblich Käufer und Verkäufer zahlen je 3,57 % Maklerprovision. Berlin, hier nur der Käufer 7,14% Maklerprovision - beides inkl. MwSt. Nun liegst du mit deinen 5,95 % noch 1% drunter. Maklerprovisionen sind frei verhandelbar - wenn nicht dann gilt das Ortsübliche- wie zuvor meinerseits benannt. MfG