Ratenzahlung per email geschlossen, ohne Unterschrift, Geld überwiesen - wirksam?
Habe mit einer "Zukunfts-Schau-Hotline" (so will ich sie mal nennen) per email eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen. Zumindest glaubte ich das - und glaube es nach wie vor. Geld ist absolut vorfristig geflossen. Aufgrund des vorherigen, recht bedrohlichen email-Verkehrs habe ich mich geweigert, die Ratenzahlung zu unterschreiben. Denn: nach dem Erlebten kann ich die Folgen einer Unterschriftsleistung meinerseits nicht absehen. Meine Beweggründe sowie mein schlüssiges Handeln ("ich überweise fristgerecht das Geld - die erste Rate haben sie bereits) habe ich ausführlich dargelegt. Nun haben die ihr Geld erhalten, erklären die Ratenvereinbarung jedoch als "nicht zustande gekommen". Noch besser: die haben das direkt an eine Inkasso-Firma abgegeben. Auf die Schadensminderungspflicht habe ich hingewiesen. Muss ich die Kosten der Inkasso-Firma tragen, nur, weil ich keine Unterschrift leisten will?
Wie gesagt, die Annahme habe ich schriftlich bestätigt und die erste Rate bereits erfüllt...
Danke für hilfreiche Antworten!
4 Antworten
Zukunfts-Schau-Hotline
Scheint mir eindeutig ein Fall von Schlechtleistung zu sein denn Du hast den ganzen Schlamassel ja eben nicht vorausgesehen.
Ob Du überhaupt eine wirksame vertragliche Bindung eingegangen bist, kann man Dir aufgrund der kargen Angaben leider niemand sagen. Ich würde mich lieber von einem Rechtsanwalt oder der Verbraucherzentrale beraten lassen statt in dieser Sache weiter als Laiendarsteller zu agieren. Du richtest damit mehr Schaden an als Du Dir denken kannst. Das jetzige Verhalten der Gegenseite zeigt doch, dass man Dir keinen Deut entgegenkommen will. Das solltest Du umgekehrt auch nicht!
Vermutlich kommst du aus der Nummer nicht so einfach raus. Möglichkeit eins - Die Gegenseite ist korrekt und stimmt einer wie auch immer gearteten Rückabwicklung zu. Möglichkeit zwei - Die Gegenseite ist nicht korrekt und dann kann man denen durchaus drohen, das ganze im Internet/Facebook, etc zu posten.
Sicher das die hauptforderung durchsetzungsfähig ist ?
Ansonsten empfehle ich wie folgt vorzugehen
http://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html
Die Inkassogebühren lassen sich bei geschickter Vorgehensweise leicht einsparen
Die Rechtsprechung ist recht inkassounfreundlich ;)
Muss ich die Kosten der Inkasso-Firma tragen, nur, weil ich keine Unterschrift leisten will?
Nein.
Eine Willenserklärung wurde deinerseits abgegeben, eine Unterschrift ist dafür nicht notwendig. Jedoch hat die Gegenseite keine übereinstimmende Willenserklärung abgegeben so dass kein Ratenzahlungsvertrag zustande gekommen ist.
Die Frage ist, ob hier eine übereinstimmende Willenserklärung vorliegt, denn dies ist die Definition eines Vertrages, nicht die Tatsache dass ein Blatt Papier unterschrieben wurde.
M.M.n. gibt es diese übereinstimmende Willenserklärung nicht, da die Gegenseite eben will, dass du den Wisch unterschreibst. Jedoch solltest du hier einen Anwalt fragen, ob ich mit der Auffassung richtig liege.
Wichtig ist im Grunde nur, dass die Hauptforderung bezahlt wird zzgl. der berechtigten Verzugskosten (Zinsen, ggf. Mahngebühr).
Ok - nochmal für mich zum Mitdenken: Firma X hat mir ein Angebot gemacht. Ich habe das Angebot angenommen, sowohl schriftlich per email als auch durch schlüssiges Handeln: Überweisung der ersten von vier Raten. Die Tatsache, dass ich nichts unterschrieben habe, berechtigt Firma X dazu, die Ratenzahlung als "nicht zustande gekommen" zu betrachten?