Ratenzahlung per email geschlossen, ohne Unterschrift, Geld überwiesen - wirksam?

4 Antworten

Zukunfts-Schau-Hotline

Scheint mir eindeutig ein Fall von Schlechtleistung zu sein denn Du hast den ganzen Schlamassel ja eben nicht vorausgesehen.

Ob Du überhaupt eine wirksame vertragliche Bindung eingegangen bist, kann man Dir aufgrund der kargen Angaben leider niemand sagen. Ich würde mich lieber von einem Rechtsanwalt oder der Verbraucherzentrale beraten lassen statt in dieser Sache weiter als Laiendarsteller zu agieren. Du richtest damit mehr Schaden an als Du Dir denken kannst. Das jetzige Verhalten der Gegenseite zeigt doch, dass man Dir keinen Deut entgegenkommen will. Das solltest Du umgekehrt auch nicht!

Vermutlich kommst du aus der Nummer nicht so einfach raus. Möglichkeit eins - Die Gegenseite ist korrekt und stimmt einer wie auch immer gearteten Rückabwicklung zu. Möglichkeit zwei - Die Gegenseite ist nicht korrekt und dann kann man denen durchaus drohen, das ganze im Internet/Facebook, etc zu posten.

Muss ich die Kosten der Inkasso-Firma tragen, nur, weil ich keine Unterschrift leisten will? 

Nein.

Eine Willenserklärung wurde deinerseits abgegeben, eine Unterschrift ist dafür nicht notwendig. Jedoch hat die Gegenseite keine übereinstimmende Willenserklärung abgegeben so dass kein Ratenzahlungsvertrag zustande gekommen ist.

Ok - nochmal für mich zum Mitdenken: Firma X hat mir ein Angebot gemacht. Ich habe das Angebot angenommen, sowohl schriftlich per email als auch durch schlüssiges Handeln: Überweisung der ersten von vier Raten. Die Tatsache, dass ich nichts unterschrieben habe, berechtigt Firma X dazu, die Ratenzahlung als "nicht zustande gekommen" zu betrachten?

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@Fragende1

Die Frage ist, ob hier eine übereinstimmende Willenserklärung vorliegt, denn dies ist die Definition eines Vertrages, nicht die Tatsache dass ein Blatt Papier unterschrieben wurde.

M.M.n. gibt es diese übereinstimmende Willenserklärung nicht, da die Gegenseite eben will, dass du den Wisch unterschreibst. Jedoch solltest du hier einen Anwalt fragen, ob ich mit der Auffassung richtig liege.

Wichtig ist im Grunde nur, dass die Hauptforderung bezahlt wird zzgl. der berechtigten Verzugskosten (Zinsen, ggf. Mahngebühr).

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