Schenkung Immobilie mit Nießbrauch Mutter und anschließendem Wohnrecht Schwester

Die Mutter hat eine Immobilie mit einer selbst bewohnten Wohnung und 2 kleine Ferienwohnungen an der Nordsee. Ihr Sohn hat 2 Kinder, die Tochter ist kinderlos und mit einem Man, der 2 Kinder aus erster Ehe hat verheiratet.

Nun will die Mutter verhindern, dass einen Teil des Hauses womöglich die Stiefkinder ihrer Tochter erben, falls diese nach der Erbschaft des halben Hauses aber vor ihrem Mann stirbt. Sondern am Ende sollen es die beiden leiblichen Enkelkinder bekommen.

Dazu gibt es nun folgende Idee. Die Mutter überschreibt zu Lebzeiten das Haus dem Sohn und bekommt einen lebenslangen Niessbrauch für das gesamte Haus eingetragen. Die Tochter soll nach ihrem Tod ein lebenslanges Wohnrecht für die untere Wohnung erhalten. Wer welche Kosten trägt soll zusätzlich vertraglich geregelt sein.

Worauf muss man da achten? Kann man das so machen? Kann man Niessbrauch und Wohnrecht so mit Reihenfolge schon jetzt ins Grundbuch eintragen? Was für Kosten fallen bei Schenkung und Eintragung an? Was kann es für Probleme geben einem Haus das einem gehört aber andere Nutzen dürfen?

Meine Sorge ist, dass am Ende alle (Mutter und Schwester) Spaß mit dieser Regelung haben aber der Besitzer der Dumme und Zahlemann für alles ist. Wenn z.B. Mutter/Schwester im Haus wohnt und die Heizung oder Dach gemacht werden muss erscheint es mir nicht gerecht, dass der Besitzer solche Kosten alleine trägt, da er ja auch auf Jahrzehnte hinaus (Mutter ist erst 70 und Schwester ist gleich alt) wahrscheinlich nichts von der Immobilie haben wird.

Grundbuch, Nießbrauch, schenkung, WOHNRECHT
Wohnrechtsinhaber will Haus energetisch sanieren

Hallo,

habe zusammen mit meinem Bruder ein Haus geerbt (je hälftiger EIgentümer), in dem ich von meiner Mutter ein (im Grundbuch eingetragenes) lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht eingeräumt bekommen habe, als Gegenleistung für Wart- und Pflege. Das Haus ist sehr marode und sanierungsbedürftig - das Verhältnis zu meinem Bruder sehr problematisch.

Ich möchte einen Kachelofen einbauen, dazu muß ein neuer Kamin eingesetzt werden und die Speisekammer sollte in einem zu erstellenden kleinen Anbau Platz finden (wird sonst wärmster Raum des Hauses). Eigentlich wäre mein Bruder verpflichtet, die Hälfte der Heizkosten mitzutragen - tut er aber nicht. Ich würde sogar auf eigene Kosten den gesamten Umbau tragen, aber beim letzten Kontakt gab er mir "Veränderungssperre" am Haus - er möchte mich dazu bringen, das Wohnrecht aufzugeben, um das Haus verkaufen zu können, er möchte mich quasi über die Heizkosten "aushungern".

Frage - wie erwirke ich möglichst rasch und ohne große Gerichts-/Anwaltkosten das Recht die vorgesehenen Maßnahmen vorzunehmen? Reicht es, die fehlende Bereitschaft meines Bruders, die Heizkosten mitzutragen, zu dokumentieren? Was passiert, wenn ich den Kachelofen/Kamin/Speisekammeranbau einfach machen lasse? Kann er Rückbau verlangen? Wird er Recht bekommen? Wie teuer wird der Streit? Hilft mir eventuell das erneuerbare Energien Gesetz (EEG), um die vorgesehenen Maßnahmen durchführen zu können?

Haus, WOHNRECHT
Haus mit Einliegerwohnung an 2 Söhne überschreiben, Wohnrecht in Einliegerwohnung für Vater

Hallo, der Vater meines Freundes hat aufgrund unserer Wohnungssuche die Idee gehabt, das Haus in dem er jetzt lebt, schon zu Lebzeiten auf seine beiden Söhne zu überschreiben und sich selbst mit einem lebenslangen Wohnrecht in die Einliegerwohnung zurückzuziehen, damit wir beide im Haus wohnen können. Das Haus sowie das Grundstück sind in einem sehr guten Zustand und etwa 500000 Euro wert (grob geschätzt) Streitigkeiten in der Familie gibt es bisher nicht. Nächste Woche kommt der Bruder meines Freundes, der 900 km entfernt wohnt, zu uns, um mit uns über alles zu sprechen. Nun wüsste ich gerne, welche Möglichkeiten wir haben, um den Bruder nicht zu benachteiligen, zumal er der Überschreibung ja mit zustimmen muss.

Folgende Möglichkeiten ziehe ich in Betracht: 1. Haus wird an meinen Freund überschrieben, wir zahlen dem Bruder Miete in Höhe von 50% der Gesamtmiete, die wir für das Haus erhalten könnten. 2. Wir bezahlen dem Bruder seinen Anteil in Form einer Verrentung in Höhe eines vereinbarten Vertrages bis zum Ableben des Vaters. Aus dem Resterbe - hier ist einiges vorhanden, bezahlen wir ihm dann den Rest. 3. Mein Freund überschreibt seinem Bruder seine abbezahlte Eigentumswohnung und den Rest erhält er entweder über Verrentung oder mit dem Resterbe ... Letztendlich weiss ich, dass wir uns einigen müssen und eigentlich sämtliche Möglichkeiten in Betracht kommen.

Aber gibt es hier auch gängige Vorgehensweisen? Hat jemand schon Erfahrung damit? Was muss noch bzgl. des Wohnrechts und der Steuer beachtet werden?

Vielen Dank im Voraus Gruß Ches

erbrecht, WOHNRECHT

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