Kann ich ohne Job mit meinem Freund zusammen einen Mietvertrag bekommen?

Hey, es geht um folgende Situation: Mein Freund (mit dem ich 3 Jahre zusammen bin) und ich müssen dringend in unsere Erste eigene Wohnung zusammen ziehen.

Ich halte es in dem Haus mit meiner Mutter nicht mehr aus und sie will auch nicht mehr das ich bei ihr wohne.

Deshalb wohne ich grade bei meinem Freund bei seiner großen Familie in einer kleinen Wohnung seit einer Woche .

Ich bin leider seit 3 Monaten nach meiner abgeschlossenen Ausbildung Arbeitslos geworden und habe bis jetzt trotz Bewerbungen noch keinen Job bekommen.

Mein Freund hat einen gut bezahlen Job und wir möchten uns morgen für ein Paar Wohnung bewerben damit wir so schnell wie möglich eine eigene Wohnung beziehen können.

Kann ich , weil ich die letzten 3 Monate kein Gehalt nachweisen kann den Namen im Vertrag der Wohnung dann nur auf meinem Freund laufen lassen?

Versende ich nur seine Dokumente? Verschweige ich bis zum Besichtigungs Termin das ich keinen Job habe und nur mein Freund den Größen Teil der Miete erstmal bezahlen wird ?

Wie kann ich mich am besten bewerben und habe trotzdem eine Chance eine Wohnung zu bekommen? Müssen mein Freund und ich beide eine Schufa Auskunft abgeben ?

Ich habe die Befürchtung das uns kein Vermieter nehmen wird wegen meiner Situation. Ich habe trotzdessen vor Bürgergeld zu beantragen damit ein Teil der Mietkosten vom Jobcenter übernommen wird für die Zeit bis ich ein Job endlich gefunden habe und mein Freund und ich uns die Mietkosten dann teilen können.

Danke im Voraus 😌

Arbeitslosigkeit, Mietrecht, Mietvertrag, Mietwohnung, vermieter, WOHNRECHT, Wohnungssuche
Darf mein Vermieter mein Auszugsdatum ändern trotz telefonischer zusage?

Hallo,

ich habe meine jetzige Wohnung zum 01.07.23 gekündigt weil es viele Probleme mit dem Vermieter gab.

  • Rassistische Äusserungen
  • Das ganze Haus hat ein Wasserschaden
  • Schimmelbefall
  • ständig fällt das warm Wasser und die Heizung aus
  • keine Renovierungsarbeit trotz ständiger anfrage vom Ganzem Haus
  • laute Nachbarn ohne Rücksicht
  • etc.

für mich sind diese ganzen Probleme zu viel geworden darauf hin habe ich die Kündigung geschrieben abgeschickt und dem Vermieter nochmal telefonisch Bescheid gegeben.

In der Kündigung sowie telefonisch habe ich dem Vermieter von dem Auszugsdatum (01.07.) berichtet und auch erfragt ob ein Nachmieter gesucht werden kann, da die 3 Monatsfrist nicht eingehalten wurde. Er bestätigte mir telefonisch das es kein Problem sei und das er mich auch aus der Wohnung möchte weil ich nicht Deutsch bin.

Für mich ist das kein Problem da ich die schnauze voll habe.

Ich suche nach Nachmietern und leite die weiter zum Vermieter. Er lehnt die ab wegen Herkunft oder wegen Sozial einkommen.

Wieder rief ich ihn an und erklärte wenn es ihm nicht passt dann solle er selbst einen Nachmieter finden.

Tage danach kam die Künigungsbestätigung vom Vermieter an und darin steht das Auszugsdatum wäre der 31.08. was ich nicht mitmachen kann und nicht werde.

Meine neue Wohnung wurde mir festzugesagt und der Einzug wurde geplant und nach den ganzen Problemen vom Vermieter will und möchte ich hier nicht mehr wohnen.

Ich bin ratlos und brauche Hilfe :(

liebe grüße

x.21

Miete, Recht, vermieter, WOHNRECHT, wohnung, Auszug, Mieterrecht, Vermieterrecht
Mietvertrag, Nutzungsvertrag und Nebenkosten?

Hallo alle zusammen,

es geht um meine Wohnung, wo ich schon seit ca. 3-4 Monaten wohne. Bei dem Einzug hat der Vermieter mir keinen normalen Mietvertrag gegeben, sondern nach meiner Meinung einen komischen Nutzungsvertrag (anbei füge ich ein Foto hinzu). "Komisch", weil ich sowas noch nie gesehen habe *_*

Da ich leider nicht so viel Erfahrung mit der Vermietung habe, habe ich nicht sofort an die Wasser- und Nebenkostenabrechnung geschaut. Ich habe heute mit dem Vermieter telefoniert und ich habe gefragt, wie sieht es mit dem Wasser aus, dadurch dass ich sehr sparsam bin, nutze ich sehr, sehr wenig Wasser oder z.b. Strom (biem Strom letztes Jahr, habe ich z.b. nur 450 KwH verbraucht) und mit dem Wasser genau das gleiche, weil ich einfach nicht so viel benötige. Der Vermieter meinte, dass es "meine Sache" ist, wie viel Wasser ich nutze, am Ende wird den Betrag trotzdem pauschal abgerechnet und ich muss nur dann nachzahlen, wenn ich zu viel Wasser verbrauche und alles was unter der Pauschale ist, bleibt einfach so.

Ich habe gefragt, ob er mir komplette Aufteilung der Nebenkosten zukommen lassen kann und jeweils die Preise, weil ich es einfach komisch finde, dass ich nicht weiß, wie viel genau alles kostet und, wie genau alles abgerechnet wird. Daraufhin meinte er, dass bei ihm alles nur Pauschalbeträge sind und daher muss hier keine extra Aufteilung erfolgen.

Ich bitte um Hilfe und euere Erfahrung, ob es alles überhaupt gesetzlich richtig und erlaubt ist.

Bild zu Frage
Mietrecht, Mietvertrag, WOHNRECHT
Entmietung durch große Wohnungsbaugesellschaft wegen Luxussanierung?

Seit den 90er Jahren wohne ich hier im Haus, seit 2003 in der jetzigen Wohnung – dementsprechend ist meine Kaltmiete niedrig, entspricht aber dem ortsüblichen Mietspiegel.

Weiberfastnacht 2022 kam dann das Schreiben der Wohnungsbaugesellschaft, dass wir wegen fehlender baubehördlicher Genehmigung entmietet werden müssten. Ein Schreiben der Bauaufsichtsbehörde könne jederzeit erfolgen mit der sofortigen Nutzungsuntersagung.

Anmerkung: Ich denke, dass nach dem 2. Weltkrieg, als extreme Wohnungsnot herrschte, viele Hauseigentümer ihre Häuser ausbauten, um Wohnraum zu schaffen – ob Genehmigung oder keine, das war damals nicht so wichtig.

2 Alternativwohnungen wurden geboten – beide Angebote waren aber inakzeptabel, da viel zu klein oder doppelt so teuer. Die eine Wohnung wäre im Haus gewesen, so dass ich nachfragte, ob wir diese kurzzeitig beziehen könnten und dann später wieder in unsere jetzige Wohnung ziehen könnten, wenn evtl. bauliche Mängel beseitig wären. Daraufhin erklärte mir der Beauftragte der Wohnungsbaugesellschaft, dass geplant sei, unsere und die Nachbarwohnung, die bereits im August 2022 entmietet wurde, zusammenzulegen und zu modernisieren. Wir könnten dann wieder einziehen, aber dann zum Neupreis!!!

Nachdem wir trotzdem nicht auf die Forderung der Wohnungsbaugesellschaft reagiert hatten, weil wir auch noch nichts Schriftliches erhalten hatten, aus dem offiziell hervorging, dass keine Baugenehmigung besteht, versuchte die Gesellschaft, uns wegen fehlendem Brandschutz unter Druck zu setzen. Es kam dann sogar eine Angestellte des Bauaufsichtsamts, um vor Ort zu schauen, ob Flucht- und Rettungswege vorhanden sind. Es gibt aber einen Fluchtweg und einen Rettungsweg, und man könnte einfach noch einen dritten Rettungsweg einrichten, wenn man denn das wolle.

Nachdem das auch nicht zu einem Erfolg der Wohnungsbaugesellschaft geführt hatte, machte diese beim Bauaufsichtsamt Druck. Auf Nachfrage des Bauaufsichtsamt, ob sie denn nicht eine Baugenehmigung nachträglich beantragen wollten, sagte der Beauftragte der Wohnungsbaugesellschaft, dass sie auf keinen Fall eine nachträgliche Genehmigung beantragen wollten.

So bleibt es nun dabei: Nächste Woche wird der Anhörungsbescheid des Bauaufsichtsamts verschickt. Darin wird eine Frist von 2 Wochen zum Verlassen der Wohnung eingeräumt!!!

Der Fall ist allerdings klar. Die Wohnungsbaugesellschaft will keine Baugenehmigung einfordern, obwohl das anscheinend möglich ist, weil sie andere Pläne hat. Wir sollen die Wohnung verlassen, dann wird eine Baugenehmigung beantragt und danach wird luxussaniert!!

Die Angestellte des Bauaufsichtsamts sagte mir, dass das kein Einzelfall sei, sie aber nicht die Eigentümer zwingen könnten, eine Baugenehmigung zu beantragen. Das Einzige, was man machen könnte, seien zivilrechtliche Schritte.

Fatal in Zeiten der akuten Wohnungsnot und Wohnraumspekulation, der sich durch den starken Zustrom von (bald fast 2 Mio.) Geflüchteten 2022 weiter zuspitzt.

Habt ihr Ratschläge?

Kündigungsrecht, WOHNRECHT, Baugenehmigung

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