Wohnrecht rechtens bei gemeinsam verfassten Berliner Testament? Hätte Anfechtung durch einen Prozess Aussicht auf Erfolg?

Meine Eltern hinterlegten beim Amtsgericht ein gemeinsames Berliner Testament.

Als mein Vater starb, forderte Mutter eine Unterschrift beim Notar von mir, wodurch sie Alleinerbin meines Vaters wurde.Sie meinte damals, ich hätte keinerlei Nachteile dadurch, das Testament würde nicht beeinträchtigt.

Auch derNotar sagte, das gemeinsame Testament könne auch durch meine Unterschrift nie mehr geändert werden. Es sei so, daß ich nach dem Tod des Längstlebenden Alleinerbin des gesamten, noch vorhandenen Vermögens werdenw würde und darüber frei verfügen könne, so steht's im Testament, habe Abschrift bekommen.

Meine Eltern wollten immer, daß ich im Alter miet .- und sorgenfrei leben kann. Deshalb wurde sogar mein Sohn, dem beide erst 1/4 des Vermögens zukommen lassen wollten, nachträglich gestrichen, damit ich ihn nicht evtl. im Erbfall auszahlen muß.

Nun ist Mutter letzten Monat verstorben und ich musste erfahren, daß sie ihrem Lebensgefährten ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eintragen ließ!

Ich bin fassungslos und kann es mir nur erklären, daß ihre beginnende Demenz ihr den Verstand vernebelte! Der Typ arbeitete voll darauf hin, trieb alle Freunde meiner Mutter weg und verbot sogar meinem Sohn, daß er seine Oma besuchen kann.

Mutter ließ das alles zu.....aber daß ich nun ein beschwertes Erbe haben soll,ist die Krönung!! Konten, Lebensversicherung hat er sich schon einverleibt.....ich kann nicht in mein Elternhaus......wer weiß, was schon alles weggeschafft würde.

Ist es nicht so, daß sie hätte zwar alles verprassen können, aber falls ich Erbe, daß ich darüber auch, wie im gemeinsamen Testament verfasst, FREI verfügen kann.....??

Ist dieses Vermächtnis denn überhaupt rechtsgültig, stellt es doch eine erhebliche Minderung meines Erbes dar, was im Testament absolut GARNICHT gewollt ist.

Ich selbst bin 90 schwerbehindert, schwere Lungenerkrankung..... wäre schön gewesen im Alter mietfrei wohnen zu können.....so war das gemeinsame Testament auch angedacht!!!! Nun hab ich ein Haus und doch nichts, ausser Unkosten!

Der Typ lässt uns auch nicht ins Haus! Könnte ich ihm eigentlich das Inventar, Heimtextilien, Bilder, Traktor zum Rasen mähen.....ausräumen?

Darf ich den größten Teil des Grundstücks verkaufen??? Damit könnte ich Anwalt bezahlen!??

Habe auch Angst vor den Kosten eines evtl. Prozesses!

Bitte helft mir!! Ich hoffe, ihr habt Antworten für mich!

Der Notar sagte, das gemeinsame Testament könne auch durch meine Unterschrift nie mehr geändert werden. Es sei so, daß ich nach dem Tod des Längstlebenden Alleinerbin des gesamten noch vorhandenen Vermögens werde.

Meine Eltern wollten immer, daß ich im Alter miet .- und sorgenfrei leben kann. Deshalb wurde sogar mein Sohn, dem beide erst 1/4 des Vermögens zukommen lassen wollten, nachträglich gestrichen, damit ich ihn nicht evtl. im Erbfall auszahlen muß!

Und dann vermacht mir die Mutter ein Haus mit Wohnrecht !!!!

erbrecht, WOHNRECHT
Wohnrechtverzicht von "Pflegefällen" rechtens?

Meine Mutter hat seit 2015 Pflegegrad 4 (damals Stufe 2 + Altersdemenz) und wurde von mir bis 2016 in ihrem "eigenen" Haus (Hof) gepflegt. Die Hofübergabe an meinen Bruder (wohnt nicht im selben Gebäude) war bereits ca. 1990 mit Eintragung eines Wohnrechts für meine Eltern. Das Haus war mit den Jahren in einem erbärmlichen Zustand (Heizung funktionierte nicht, alles war heruntergewirtschaftet und nichts renoviert...würde sich nicht mehr lohnen). Ich habe meine Eltern dann im Februar 2016 zu mir ins Haus geholt, weil ich die Pflege, meine Berufstätigkeit und Zeit für meine eigene Familie so nicht mehr bewältigen konnte; ich wollte ihnen das Pflegeheim ersparen. Ich dachte, wenn sie in meinem Haus wohnen wird es einfacher...mein Bruder (auch meine anderen 3 Geschwister) hat sich all die Jahre zuvor nicht um die Belange oder Pflege meiner Eltern gekümmert, zum "Stall machen" und auf dem Hof arbeiten waren meine Eltern recht. Im August 2016 wurden dann meine Eltern von meinem Bruder zum "Kaffee" abgeholt. Am Tisch saß der Notar und ließ meine Eltern zur Austragung des Wohnrechts unterschreiben. Davon erfahren habe ich nur durch die Eintragungsbekanntmachung vom Notar. Das Elternhaus hat mein Bruder dann innerhalb 4 Wochen abgerissen und ein Mietshaus mit 6 Wohnungen erstellt. Meinem Vater wurde im Januar 2017 sofort der Pflegegrad 3 (Demenz) zugeteilt. Darauf hin habe ich auch meinen Beruf aufgegeben. Nach massiver Aggression und Attacken meines Vaters konnte und wollte ich nicht mehr. Seit Februar 2018 wohnen sie mit einer polnischen Pflegekraft (2,5 Zimmer-Wohnung) im neuen Haus meines Bruders - zur Miete! Er hat ein riesen Vermögen bekommen und kassiert nun wieder ab.

Meine Eltern, Mutter 80 Jahre (Pflegegrad 4) und Vater 87 Jahre (Pflegegrad 3) waren doch zum Zeitpunkt nicht mehr zurechnungsfähig. Ist die geleistete Unterschrift meiner Eltern anfechtbar und wer zahlt (noch ist Barvermögen meiner Eltern da) in Zukunft, auch bei einer eventuellen Einweisung in ein Pflegeheim? Vollmacht wurde mir und meinem Bruder erteilt.

Ich weiß, ich hätte sofort dagegen vorgehen müssen. Leider hatte ich in den letzten Jahren nicht mehr die Kraft dazu...


pflege, WOHNRECHT
Lebenslanges Wohnrecht für fremde Person?

Guten Tag,

kann ein lebenslanges Wohnrecht für eine "fremde" Person eingetragen werden?

Hintergrund ist dass wir die Vorahnung haben mein Vater könnte der Freundin meines verstorbenen Bruders ein lebenslanges Wohnrecht einräumen.

Es handelt sich um ein Dreifamilienhaus mit drei abgeschlossenen Wohnungen übereinander. Erdgeschoss und 1.Stock gehören meinem Vater, die Wohnung im 2. Stock gehört mir. Meine Mutter lebt nicht mehr, keine weiteren Geschwister.

Da ich ja nun nach dem Tod meines Bruders irgendwann Alleinerbe bin und mich mit besagter Dame nicht besonders verstehe wäre das eine absolute Katastrophe mit dieser Frau zusammen in einem Haus leben zu müssen.

Sie ist zur Zeit nur ab und zu am Wochenende da, hat wohl nur am Wochenende Freigang........

Kann mein Vater ihr ein lebenslanges Wohnrecht in dieser Wohnung im 1.Stock einräumen und wenn ich nach seinem Ableben dann das Haus erben sollte habe ich zwar ein ganzes Haus aber eine Wohnung davon gehört mir zwar aber ich kann mit ihr nichts anfangen da ja hier lebenslanges Wohnrecht eingetragen ist?

Bitte nicht falsch verstehen, man soll die Lebenden leben lassen, aber es gibt eben bestimmte Dinge die man vorab klären muss um auch mal wieder an etwas anderes zu denken.

Mit meinem Vater darüber zu sprechen ist erfolglos, er hält große Dinge von dieser Frau und deshalb wende ich mich an dieses Forum.

Dankeschön


erbrecht, WOHNRECHT

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