Eigentümer von Grundstück oder Immobilie ermitteln

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Die schnellste Möglichkeit ist die Frage beim Grundstücksnachbarn.

Weitere Möglichkeit ist die Anfrage beim Katasteramt der Gemeinde. Das kann aber gebührenpflichtig sein. Außerdem ist das Kataster oft nicht aktuell.

Zuverlässigste Quelle ist das Grundbuch. Da muß man aber ein berechtigtes Interesse darlegen können. So mancher kleine Aktenschrankdiktator meint da den Großinquisitor spielen zu müssen. Mein Rat in solchen Fällen: Übersendung eines rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheids verlangen. Dafür ist das Volk zu faul und rückt die Infos raus.

fonds123 
Fragesteller
 24.06.2013, 20:10

guter Hinweis!

DH.

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Das geht nur auf offziellem Weg wenn du ein "berechtigtes Interesse" hast. Das ist natürlich ein breiter Begriff, aber wenn du dem Amt vorträgst warum du das wissen willst, dann werden die dir auch sofort sagen können ob das als Berechtigtes Interesser durchgeht oder nicht.