Minusstunden bei Minijob bzw.450€ Job?

Hallo, ich habe bei einer Firma einen Minijob.
Leider konnte ich an einem Tag aufgrund eines Bahnstreiks, entgegen der Absprache, nicht zur Arbeit erscheinen. Als ich zwei Tage später (dieselbe Woche) wieder arbeiten war hat mein Chef mir für den gesamten Tag Minusstunden gegeben. (-8 Stunden vom Zeitkonto abgezogen und nicht lediglich 0 Stunden für den Tag aufgeschrieben)

Nun stellt sich mir natürlich die Frage ob es rechtens ist, an einem Tag wo ich entgegen der Absprache nicht zur Arbeit erscheinen konnte mehr oder weniger Geld an meinen Arbeitgeber zahlen muss?

Fiktiv würde ich ja aufgrund meiner Abwesenheit an einem Tag, 8 Stunden ohne Bezahlung arbeiten damit sich die Minusstunden ausgleichen würden.

In meinem Arbeitsvertrag steht zur Arbeitszeit folgendes:

Die jeweilige Arbeitszeit und Diensteinteilung richtet sich nach Dienstanweisung und Dienstplan und ist im Tag-, Nacht- oder Wochenenddienst möglich. Arbeitsrechtlich festgelegte Pausen zählen nicht zur vergüteten Arbeitszeit. Die durchschnittliche Arbeitszeit beträgt mindestens 7 Stunden wöchentlich. Für die Berechnung des Durchschnitts ist ein Zeitraum von einem Jahr zugrunde zu legen. Der Mitarbeitende hat seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen. Der Arbeitgeber behält sich die Möglichkeit der Differenzierung von Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit vor. Der Aufgabenbereich kann durch Arbeitsanweisung näher bestimmt und im Bedarfsfall geändert werden.

Bezüglich Zeitarbeitkonto oder Minusstunden befinden sich keinerlei weiteren Regelungen oder Anmerkungen im Arbeitsvertrag

Vielen Dank bereits vorab für die begründeten Antworten.

arbeitnehmer, arbeitsrecht, job, Minijob, Arbeitszeit, Minusstunden, 450-Euro-Job
Bewertung Arbeitszeugnis, jemand Erfahrung?

Würde gerne eine kleine und kurze Auskunft einholen was andere von diesen Sätzen halten und ob es Doppeldeutigkeiten oder ähnliches gibt.

Überschrift, Einleitung und Aufgabenbeschreibung sehen meiner Meinung nach in Ordnung aus.

"Besonders möchten wir hervorheben, dass Herr XXX die Fortbildungen für XXX sowie XXX mit Erfolg abgeschlossen hat.

Herr XXX überzeugte uns mit dem sehr erfolgreichen Einsatz seiner vielseitigen und fundierten Fachkenntnisse. An unseren betrieblichen Weiterbildungsveranstaltungen nahm er immer mit viel Engagement teil. Auch in schwierigen Situationen zeichnete er sich durch eine sehr schnelle Auffassungsgabe aus und fand stets gute Lösungen.

Er war ein aktiver Mitarbeiter. Auftretende Schwierigkeiten überwand er mit Durchhaltevermögen. Mit der Arbeitsweise von Herrn XXX waren wir voll zufrieden. Darüber hinaus war er bei seiner Arbeit motiviert und engagiert.

Herr XXX zeichnete sich stets durch eine überdurchschnittliche Arbeitsqualität aus. Daneben zeichnete er sich durch sein hervorragendes Verständnis für technische Zusammenhänge aus.

Herr XXX hat bei der Erledigung seiner Aufgaben jederzeit unseren Erwartungen entsprochen. Mit seinen Leistungen waren wir mehr als voll und ganz zufrieden.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei. Herr XXX trug zu einem harmonischen Betriebsklima bei.

Herr XXX scheidet zum heutigen Tage aus unserem Unternehmen aus.

Wir bedauern die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und danken Herrn XXX für die erfolgreiche Mitarbeit. Für seine berufliche Zukunft wünschen wir ihm alles gute.

arbeitnehmer, arbeitsrecht, Arbeitszeugnis
Chronologische Abgabe von (freiwilligen) Steuererklärungen nach nachträglich ergangenem Verlustfeststellungsbescheid nötig?

Hallo zusammen,

ich habe - mit sehr großer Hilfe von den Nutzern dieses Forums bei allen meinen Unklarheiten und Fragen - erfolgreich eine nachträgliche Verlustfeststellung meiner Studiumskosten erreicht. VIELEN DANK dafür!!

Jetzt steh ich vor einem letzten Rätsel...

Hier meine Chronologie:

  • bis 2012: Studium
  • Steuerjahr 2013: Beschäftigungsbeginn
  • 2014: Abgabe einer Steuererklärung für das Steuerjahr 2013, Bescheid ist ergangen
  • Steuerjahre 2014-2017: keine Steuererklärung eingereicht. Ich bin AN ohne sonstige Einkünfte, kein Arbeitgeberwechsel, etc, also nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben
  • 2017/18: ich habe nachträglich eine Verlustfeststellung für meine Verluste aus den Studienjahren 2010-2012 machen lassen, der aufsummierte Feststellungsbescheid für 2012 ist im Juli 18 ergangen. Die Verluste werden sich folglich auf 2013 und auf jeden Fall bis in 2014, wahrscheinlich auch noch ein kleiner Rest in 2015 forttragen
  • Steuerjahr 2018: Arbeitgeberwechsel, also Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung bis 31.07.2019. Außerdem muss ich bis 31.12.2018 meine freiwillige Steuererklärung für 2014 abgeben. Zur Erinnerung: in 2014 soll der "Rest" meiner Verlustfeststellung aus 2013 fortgetragen werden

2 Fragen:

a) Habe ich wirklich bis 31.12.2018 Zeit, um meine Steuererklärung 2014 einzureichen, auch wenn ein Rest-Verlust aus 2013 darauf "wartet", weitergetragen zu werden? Oder muss ich das sofort machen, sobald der Bescheid 2013 geändert wurde?

b) Kann ich dann als nächstes die Erklärung 2018 abgeben (bis spätestens 31.7.2019, hierzu bin ich wegen Arbeitgeberwechsel verpflichtet), OHNE eine Erklärung für die "Zwischenjahre" 2015, 2016 und 2017 einzureichen?

Ich würde für diese "normalen" Steuerjahre (2015-2017) gerne die 4 Jahre und die Verzinsung ausschöpfen - also die Erklärung für 2015 erst bis 31.12.2019, für 2016 bis 31.12.2020 und die für 2017 bis 31.12.2021 abgeben.

Geht das so?

Danke schonmal für die Hilfe!!
Pia

arbeitnehmer, Einkommensteuererklärung, Steuererklärung, Verlustvortrag, Arbeitgeberwechsel
Drei Jobs kombinieren?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema mehrere Jobs gleichzeitig, zu der ich so keine Antwort gefunden habe, vielleicht kann ja jemand helfen :)

Ich arbeite aktuell sozialversicherungspflichtig in Teilzeit und dazu auf 450 Euro Basis. In beiden Beschäftigungen genieße ich zeitlich große Flexibilität, weshalb ich gerne einen weiteren Job ausüben möchte. Hier hat sich nun eine Möglichkeit ergeben.

Nun meine Frage - Wie stelle ich das steuertechnisch am günstigsten an? Als zeitlich befristeten Minijob möchte ich das ungern machen, dann wäre der Spaß ja bald wieder vorbei. Wäre es möglich, mich als Honorarkraft einzustellen? Ich habe gelesen, dass meine Stunden im Drittjob steuerrechtlich als "Überstunden" im Hauptjob gewertet werden. Was genau bedeutet das? Kann mich das im Hauptjob einschränken? Das möchte ich unbedingt vermeiden. Mit Selbstständigkeit kenne ich mich auch nicht aus, aber da ich ja nur bei einem "Drittarbeitgeber" wäre, ginge das doch aufgrund von Scheinselbstständigkeit auch nicht, oder?

Noch zur Erklärung - meinen bisherigen Arbeitgebern ist es recht, dass ich noch einen Job mache, solange ich das alles geregelt und kombiniert bekomme. Ich möchte nur niemandem Stress machen weil ich irgendwie irgendwo was nicht richtig anmelde oder, wie oben geschrieben, irgendwelche Überstunden im Hauptjob angerechnet bekomme, die ich da gar nicht geleistet habe. Dass ich generell auf Arbeits- und Pausenzeiten achten muss, ist klar.

Vielen Dank im Voraus und beste Grüße,

SundayLover (der trotzdem gerne arbeitet! ;))

arbeitnehmer, Steuern
Statusänderung Student/Arbeitnehmer: muss ich meiner Krankenkasse eine Exmatrikulationsbescheinigung vorlegen?

Hallo in die Runde!

Hoffentlich können mir einige von Euch weiterhelfen.

Ich war bisher Arbeitnehmerin in Teilzeit und gleichzeitig an der Uni immatrikuliert, um neben dem Job weiter zu studieren. Da ich weniger als 20 Std. die Woche arbeitete, war ich von meiner Krankenkasse als Studierende versichert.

Nun wird meine Stelle um ein paar Stunden aufgestockt, sodass ich mehr als 20 Std. wöchentlich arbeiten werde. Dementsprechend wird sich mein (KV-)Status von Studentin auf Arbeitnehmerin ändern, und das auch wenn ich keine volle Stelle habe (es bleibt immer noch bei einer Teilzeit) und ich die Uni weiter besuchen möchte -und werde.

Nachdem ich meine Krankenkasse darüber informiert habe, möchte sie von mir den geänderten Arbeitsvertrag UND eine Exmatrikulationsbescheinigung bekommen. Was nun ? Ich dachte, dass in diesem Falle mein Arbeitgeber mich automatisch bei der KV anmelden wird, und dass die Beiträge zur Sozialversicherung durch ihn abgeführt werden.

Wenn ich schon durch diese Statusänderung auf die Vorteile der Studentenversicherung verzichte, frage ich mich, ob es die KV tatsächlich zu interessieren hat, ob ich noch studiere bzw. immatrikuliert bin oder nicht ? Darf ich mich weigern, es zu tun ? Oder muss ich mich exmatrikulieren und die Bescheinigung vorlegen?

Vielen Dank für Euren guten Rat !

Student, arbeitnehmer, krankenkasse

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