Welchen Stundenlohn als Melkerin?

2 Antworten

Grundsätzlich besteht auch in der Landwirtschaft seit 2017 voller Anspruch auf den Mindestlohn, d.h. 8,60 Euro bzw. ab 01.01.2017 bzw. 9,10 Euro ab 01.11.2017. Das sind aber natürlich Bruttolöhne vor Abzug der arbeitnehmerbezogenen Lohnnebenkosten. Der Mindestlohn gilt auch bei Minijobs.

Viel mehr als der Mindestlohn dürfte als Helfer in der Landwirtschaft kaum zu verdienen sein. Ob das angemessen ist, sei dahingestellt, aber letztlich stellt es ein Fakt dar. Hier wird kaum ein Landwirt mit sich nennenswert "nach oben" verhandeln lassen.

Ansprüche auf Zuschläge können sich nur aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder individuellen Absprachen ergeben (allenfalls noch aus "betrieblicher Übung", wenn in der Vergangenheit regelmäßig bezahlt). Sollte der Betrieb also kein Großbetrieb sein, sondern der örtliche Bauer, dann wird da kaum etwas möglich sein. Außer natürlich ein Gespräch und eine entsprechend Bitte. Ein Anspruch bestünde in dem Fall aber nicht.