Ein bestimmter Mitarbeiter konnte es nicht lassen gegenüber Frauen in seinem Betrieb frauenfeindliche und schlüpfrige Witze zu erzählen. Er ist deswegen schon abgemahnt worden. Jetzt hat er erneut einen Witz erzählt, danach die Mitarbeiterin Anstoß nahm und sich sexuell belästigt sah. Der Arbeitgeber hat ihn darauf fristlos gekündigt und der Arbeitnehmer hat dagegen Klage erhoben. Ist die Kündigung wirksam?
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Können frauenfeindliche und schlüpfrige Witze eine fristlose Kündigung rechtfertigen?
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