Hallo, Ich hoffe jemand kann mir hier helfen. Wir sind gerade dabei zu bauen. Es handelt sich hierbei um einen klassischen Einheitskauf. Bei der wir ein Grundstück mit zu bauendem Haus finanziert haben. Der Bauträger hat mit dem Bau begonnen und ist in Vorleistung gegangen. Nach einem halben Jahr haben wir vom Notar die Aufforderung bekommen den Kaufpreis für das Grundstück zu zahlen. Dem sind wir auch nachgekommen unsere Bank hat den Kaufpreis gezahlt. Soweit alles gut. Parallel dazu hat der Bauträger uns für die bisher geleistete Arbeit auch eine Rechnung gestellt. Die wir auch angewiesen haben. Die Bank lehnte jedoch die Zahlung vorerst ab, da sie noch nicht Rangfolgerichtig im Grundbuch eingetragen ist. Jetzt droht uns der Bauträger mit Mahnung weil die Forderung nicht erfüllt wurde. Darf er das so einfach, obwohl die Bank sofort auszahlt wenn der grundbucheitrag noch nicht erfolgt ist? Und müssen wir ggf mahnkosten zahlen, wenn wir für die ganz Verzögerung nichts können? Danke schon mal für die Hilfe.
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