Kann Bauträger Bezahlung fordern wenn grundbucheitrag nicht erfolgt?
Hallo, Ich hoffe jemand kann mir hier helfen. Wir sind gerade dabei zu bauen. Es handelt sich hierbei um einen klassischen Einheitskauf. Bei der wir ein Grundstück mit zu bauendem Haus finanziert haben. Der Bauträger hat mit dem Bau begonnen und ist in Vorleistung gegangen. Nach einem halben Jahr haben wir vom Notar die Aufforderung bekommen den Kaufpreis für das Grundstück zu zahlen. Dem sind wir auch nachgekommen unsere Bank hat den Kaufpreis gezahlt. Soweit alles gut. Parallel dazu hat der Bauträger uns für die bisher geleistete Arbeit auch eine Rechnung gestellt. Die wir auch angewiesen haben. Die Bank lehnte jedoch die Zahlung vorerst ab, da sie noch nicht Rangfolgerichtig im Grundbuch eingetragen ist. Jetzt droht uns der Bauträger mit Mahnung weil die Forderung nicht erfüllt wurde. Darf er das so einfach, obwohl die Bank sofort auszahlt wenn der grundbucheitrag noch nicht erfolgt ist? Und müssen wir ggf mahnkosten zahlen, wenn wir für die ganz Verzögerung nichts können? Danke schon mal für die Hilfe.
2 Antworten
"Droht mit Mahnung" hab ich noch nie gehört... ;-)
Ich möchte dir zwei Gegenfragen stellen: Hat dein Bauträger einen Vertrag mit dir, oder mit deinem Banker!?
Und dann: Wenn jetzt der Banker zahlt und anschließend der Bauträger die Flügel streckt (in Insolvenz geht, wie eigentlich alle die ich mal kannte...); was hast DU dann, außer hohen Hypothekenschulden und keine dinglichen Sicherheiten (Grundbucheintrag).
In Bauträgerverträgen steht üblicherweise ein Zahlungsplan:
15% bei Unterzeichnung
20% bei Fertigstellung Bodenplatte
usw...
Check das Vertragswerk mal diesbezüglich.
Wenn "das Amt Zeit braucht", dann ist das eben so. Der Bauträger wird das Grundstück nicht in zweites Mal veräußern.... oder doch!?
Für mich ist das völlig normal. Die Bank hat die Summe für das Grundstück bezahlt und hat bisher noch keine endgültige Bestätigung vom Grundbuchamt, dass sie entsprechend ihren Vorgaben (davon gehe ich aus) im Grundbuch eingetragen ist.
Jetzt soll die Bank eine zweite Zahlung leisten, obwohl die erste noch nicht vollends abgewickelt ist. Das tut sie noch nicht - und das finde ich völlig normal.
Eigentlich zahlt man in diesem Fall die fällige Rechnung für den Baufortschritt aus dem Eigenkapital. (So war es zumindest bei uns)
Hallo, Danke erst mal für die schnelle Antwort. Was ich hätte dazu schreiben sollen, ist das der Notar beim Grundbuchamt die Löschung des aktuellen Besitzers und die richtige Rangfolge initialisiert hat. Das Amt braucht halt noch. Also wenn ich dich richtig verstanden habe, dann hätte er uns schon angemahnt wenn er könnte. Bedeutet dies, dass er so lange warten muss bis die Umschreibung erfolgt ist?