Kehrwoche EWG?

2 Antworten

Nach WEG19 Abs 2 muss es eine Hausordnung geben.

Du solltest als erste Prüfen ob also bereits eine Hausordnung existiert. Wird nur diese Durchgesetzt, ist die Verwaltung aus meiner Sicht dazu auf jeden Fall befugt.

Sollte noch keine Hausordnung existieren, ist aus meiner Sicht ein Beschluss der Eigentümerversammlung notwendig um eine neue Hausordnung in Kraft zu setzen.

Unabhängig davon könnt ihr aber alle Teile der Hausordnung (in sofern es rechtlich zulässig ist) auf der Eigentümerversammlung ändern.

Die Hausverwaltung wurde von euch, den Eigentümern, gewählt/bestimmt!

Die Hausverwaltung spricht also im Namen aller Eigentümer!

Die Alternative wäre ja im Übrigen, wenn ihr das nicht machen wollt, dass das eine Firma macht und das ganze über das Hausgeld abgerechnet wird.