Handwerker im Haus ohne Ankündigung?

2 Antworten

Soweit die Arbeiten im Treppenhaus bzw. den frei zugänglichen Allgemeinräumen durchgeführt werden, muss der Vermieter die Mieter nicht vorab informieren.

Allerdings zusätzlich ruhestörenden Lärm wie laute Musik müssen die Mieter nicht akzeptieren.

Es währ nett gewesen, wenn er die Arbeiten angekündigt hätte. Sofern das aber einmalige Arbeiten sind, die sich nicht über Tage und Wochen hinziehen, ist es hinzunehmen.

Die Arbeiter dürfen sogar über die Mittagsruhe Arbeiten. Eine in der Hausordnung vereinbarte Mittagsruhe betrifft nur die Bewohner, holt man sich Handwerker ins Haus, so ist es diesen nicht zuzumuten 2 Stunden Mittagspause zu machen.