Ich frage hier für meinen Sohn da die ganze Sache total verzwickte ist und irgendwie selbst die Anwälte glaub nicht weiter wissen und wir von einem zum anderen geschickt werden.
Der Vater meiner Kinder ist 12/21 verstorben. Da gab es dann eine Erbengemeinschaft alles gut und schön, es kamen lediglich Einkommenssteuern auf die Kinder (2 sind volljährig) zu.
Opa, der Lebensgefährte der leiblichen Oma seit 30 Jahren ist 11/22 verstorben. Dieser hat ein Testament 2004 gemacht von dem keiner was wusste. Da wurde seine Lebensgefährtin (die leibliche Oma)als vorerbin eingetragen, der verstorbene Vater meiner kinder als Nacherbe und letztendlich mein ältester Sohn als Nachersatzerbe.
Nun ist die Oma leider 4/23 auch verstorben. Was heisst mein Sohn erbt als nacherbe vom nicht leiblichen Opa. Er ist als allerbeste eingesetzt. Der Opa hatte noch 2 lebende Kinder die ihren pflichtanteil beanspruchen. Dies haben sie bereits nach dessen Tod bei der vorerbin geltend gemacht. Das Gutachten für Haus kam jedoch erst nach ihrem Tod. Wer trägt nun den pflichtteilsanspruch der Kinder vom ursprünglichen Erblasser? Die erben des vorerbens oder der nachersatzerbe? Müssen die erben des vorerben die erbschaftssteuer entrichten, da diese noch nicht bezahlt wurde? Wir wissen dass auch erbschaftssteuer auf meinen Sohn zu kommt in Höhe von 30 Prozent weil er nicht verwandt war mit dem Erblasser.
Nun zum zweiten erbstreit gerade der verstorbenen Oma. Da gibt es nun 11 erben 4 Kinder und 6 Enkelkinder die anstelle des verstorbenen Vaters gerutscht sind. Für die minderjährigen Kinder haben wir das Erbe ausgeschlagen. Da die Oma in dem Haus von ihrem Lebensgefährten gelebt hat was mein Sohn nun geerbt hat, hatte ihre Tochter noch einen Schlüssel. Diese hat über Nacht direkt am Todestag alle Papiere der letzten 10 Jahre verschwinden lassen, den gesamten Schmuck ihrer Mutter mit genommen sowie ein Auto und ein Kfz Hänger, sowie spardosen die für Enkelkinder bespannt wurden. Die Kfz hat sie 5/23 auf sich angemeldet und bewegt diese Fahrzeuge. Es sind noch 10 Tage Zeit das Erbe auszuschlagen und heute hat sie gemeint dass sie das tun wird. Ist das denn möglich wenn sie schon alles genommen hat?
Mein Sohn der vom Opa geerbt hat (Haus Grund und lebensversicherung) möchte das Erbe auch ausschlagen. Macht das Sinn als nachersatzerbe? Hat das Einfluss auf das Erbe seines nicht leiblichen Opas?
Ich weiss sehr komplex und wir sind alle irgendwie überfordert aber vllt kennt sich doch wer besser aus als wir. Danke