Erbschaftsteuer?

3 Antworten

"Ich bin allein Erbin, ich bin in der unteren Steuerklasse, aufgrund des Verwandtschaftsverhältnis. (Grossnichte)"

Ähm - nein, als Großnichte bist Du in Steuerklasse 3 und somit in der höchsten Steuerklasse.

Reen123 
Fragesteller
 18.07.2023, 16:18

Genau, nur aus einem anderem Blickwinkel beantwortet. ;)

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zu 1) Es gibt keinen speziellen Freibetrag dafür. In Deinem Freibetag ist alles abegolten.

zu 2) Auch das ist schon mit Deinem Freibetrag abgegolten, allerdings kannst Du den Wert eines Gebrauchtwagens sehr niedrig ansetzen; ebenso den Hausrat, beispielsweise mit 10 €.

zu 3) hier mußt du schon zu Lebzeiten der Verstorbenen einen Betrag festlegen, der diese Leistungen kostet, ansonsten wird nichts berücksichtigt.

Der komplette Nachlass muss mit einem Wert belegt werden, davon wird dann der Steuerfreibetrag abgezogen, der Rest wird versteuert!

Also die Fragen 1 und 2 sind sinnbefreit, aber sowas von!

Frage 3:

Da wird im Nachhinein gar nichts mehr berücksichtigt!