Wer legt den Wert eines Gegenstandes bei einer Erbschaft fest?
Wenn mir ein guter Freund einen wertvollen Gegenstand vererbt, der den Freibetrag der Erbschaftssteuer deutlich überschreitet, wer genau legt dann den Wert dieses Gegenstands fest zur Berechnung der Erbschaftsteuer? Der Gegenstand hat eine Expertise, die aber schon 12 Jahre alt ist und der Wert des Objektes hat sich gesteigert. Verschiedene Sachverständige kommen ja oft zu unterschiedlichen Ergebnissen. Wird dann ein Sachverständiger vom Nachlassgericht beauftragt oder kann ich das selber tun? Die Erbschaft als solche ist unzweifelhaft, da der Freund keine gesetzlichen Erben mehr hat und deshalb sein Vermögen an ausgewählte Personen verteilt hat. Es gibt auch einen Nachlassverwalter.
1 Antwort
Wird dann ein Sachverständiger vom Nachlassgericht beauftragt oder kann ich das selber tun?
Das Nachlassgericht interessiert sich nicht für die Erbschaftsteuer.
Es gibt auch einen Nachlassverwalter.
Wie schön für ihn, da verdient er ja Geld. Hat mit Erbschaftsteuer aber auch nichts zu tun.
Wer legt den Wert eines Gegenstandes bei einer Erbschaft fest?
Erstmal Du, denn Du gibst die Erbschaftsteuererklärung ab.
Eventuell übernimmt das Finanzamt diesen Wert. Dann ist die Sache erledigt.
Wenn sie einen anderen Wert festsetzen, musst Du entscheiden, ob sich ein neues Gutachten lohnt (Erbschaftsteuerminderung/Gutachterkosten).
Es ist nur eine Sache zwischen Dir und dem Finanzamt.