Erbe: Möchte meinem Enkel ein Auto vererben, muß er dafür Erbschaftssteuer zahlen?

3 Antworten

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Sorry, wfwbinder hatte Recht!

Die persönlichen Freibeträge, in deren Grenzen also der Erwerb kraft Erbrecht komplett steuerfrei bleibt, lauten ab dem 01.01.2009 wie folgt: Erwerber

Freibetrag Ehegatte 500.000 Euro Eingetragener Lebenspartner 500.000 Euro Kind 400.000 Euro Enkel 200.000 Euro Eltern im Erbfall 100.000 Euro Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedener Ehegatte 20.000 Euro Alle übrigen Erwerber 20.000 Euro

bei dem Auto mit Sicherheit nein. Der Freibetrag ist 200.000 Euro.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Nur ein Hinweis:

Abgesehen von der Erbschaftssteuerpflicht solltest Du auch bedenken, dass bei Eintritt des Erbfalles das Auto nicht mehr existiert. Was soll dann an dessenstatt treten?

Und wenn es existiert, welchen Zeitwert wird es im Erbfalle haben?