Kann ich in der Gewinnermittlung einer Arztpraxis, die gezahlte Einkommensteuer unter Privatentnahmen aufführe

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Bei der Gewinnermittlung eines Arztes, das ist im Allgemeinen eine Einnahmen- Ausgabenüberschussrechnung, werden Privatenthnahmen und Einlagen nicht erfaßt. Höchstens nachrichtlich in den Erläuterungen.

Ausserdem minder die Einkommensteuer zwar das "Netto" des Arztes, aber deses Nettoeinkommen interessiert ausser dem Arzt, kein Mensch. Für das Finanzamt ist nur der Gewinn, als Besteuerungsgrundlage interessant. Eine Bank, die wegen eines Kredits gefragt wird, wird sich auch nur für den Gewinn interessieren.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986