Während der Ehe, Ehefrau ins Grundbuch eintragen. Wie wirkt sich das bei Scheidung aus?

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Das während der Ehe entstandene oder gekaufte Haus ist Teil des Zugewinns, unabhängig von der Frage, wer von Beiden im Grundbuch steht.

Letztlich hat die (zusätzliche) Eintragung der Ehefrau im Scheidungsfall also keine Bedeutung.

Sagen wir mal so, vom Grudnsatz ändert es nciht viel, denn sein Anfangsvermögen ändert sich nciht udn das gemeinsame Endvermögen ändert es auch nciht.

Was es bringen kann sind größere Probleme bei der Auseinandersetzung.

Einfaches Beispiel: er Anf. Verm. 100.000,- sie 0,-

Er kauft das Haus für 200.000,- udn nimmt 100.000,- Darlehn auf.

Bei Scheidung ist das Haus 250.000,- Wert udn die Schulden sind 50.000,-. kein weiteres Vermögen.

Endvermögen 200.000,- minus Anfangsvermögen 100.000,-. Sind Zugewinn 100.000,-.

Er muss Ihr 50.000,- zahlen.

Stände sie im Grundbuch, würde sich nciht ändern, nur müßte man sich nun einigen, wer das Haus haben soll, oder ob es verkauft wird.

Eine Schenkung ist es nur, wenn bei der Eintragung, dafür ist ja eine notarielle Urkunde notwendig, dies gesagt wird. Das muß sich der Mann eben überlegen. ggf. schenkt er damit seiner Frau einen Teil seines Anfangsvermögens. Man kann die Urkunde auch so ausführen, das es keine Schenkung ist.