Hat eine Frau Anspruch auf Zugewinn wenn sie Trennung noch eine andere Beziehung hatte?
Hallo,
Meine Ehefrau hat Zugewinnausgleich beantragt. Vor der Trennung hatte sie noch eine Beziehung mit ihrem jetztigen Freund. Hat sie eigentlich Anspruch auf Zugewinn, wenn sie während der Ehe andere Beziehung geführt hat? Das kann ich bestätigen.
Danke.
3 Antworten
Hallo
bei dem Zugewinn handelt es sich im deutschen Scheidungsrecht um einen Ausgleichsbegriff, der beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft den während der Ehe eingetretenen Vermögenszuwachs beschreibt. Dieser wird berechnet als Differenz zwischen dem Anfangsvermögen und dem Endvermögen beim Ende der Ehe. Dieser Zugewinnausgleich ist unabhängig vom Verschulden des Scheiterns der Ehe geschuldet oder auch, wenn die Ehegatten zwischenzeitlich in der Trennungszeit neue Partner haben.
mehr zu diesem Thema können Sie nachlesen unter https://de.m.wikipedia.org/wiki/Zugewinn
Das Scheidungsrecht wurde schon vor vielen Jahren geändert, so dass für den Unterhalt, Versorgungsausgleich und den Zugewinn während der Ehe nicht mehr Gesichtspunkte der Schuld am Scheitern der Ehe mit einfließen.
Beim Zugewinn bei einer Scheidung geht es um den Ausgleich des Zugewinnes in der Ehe. An diesem Ausgleichsrecht ändert sich nichts, wenn jemand in der Ehe fremdgegangen ist oder nicht. Das Fremdgehen ist - wenn ich so sagen darf - ein moralisches Problem, das andere ist klarer wirtschaftlicher Fakt.