Kann mein Exmann verlangen,dass ich Vollzeit arbeite damit er keinen Betreuungsunterhalt zahlen muß?

gefragt von Florissima am 09.03.2009 um 19:15 Uhr

Mein Exmann verlangt, dass ich Vollzeit arbeiten gehe. Er meint, dass unser Sohn (er geht in eine Schule mit Nachmittagsbetreuung bis 15Uhr und ist 9 Jahre alt) in der Schule aussreichend betreut ist und auf mich nicht angewiesen ist. Also sollte ich wieder vollzeit arbeiten. ICh sehe dass nicht so, da ich finde, dass ein 9 Jähriger Junge nicht drei Stunden unbeaufsichtigt zu hause sitzen sollte. Jetzt will mein Exmann zum Anwalt. HAbe ich überhaupt Chancen?

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Rentenfrau
beantwortet von Rentenfrau am 10. März 2009 01:36
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Dein Ex-Mann kann sicher verlangen, daß Du die vorhandenen Betreuungszeiten nutzt um zu arbeiten, das wäre dann von 8 - 15 Uhr, aber er kann sicher nicht verlangen, daß Du abends noch arbeitest und den 9jährigen Sohn unbeaufsichtigt läßt, das kann doch auch nicht in seinem Sinne sein, es ist doch auch sein Sohn auf den Du Acht gibst.


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Schutzengelchen
beantwortet von Schutzengelchen am 9. März 2009 19:17
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Generell gilt: Der Vater muss Betreuungsunterhalt zahlen, solang es für das Wohl des Kindes nötig ist, dass die Mama zu Hause ist und es keine alternativen Betreuungsmöglichkeiten vor Ort gibt. Also wenn das der Fall ist, dann hast du nicht viel zu befürchten!



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