Kann mein Mann Umbaukosten zurück verlangen?

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Habt Ihr dort umgebaut um ort zu wohnen? Habt ihr dann miete bezahlt wie unter fremden Dritten üblich, oder weniger, oder gar nichts?

Wen ihr den Umbau dort gemacht habt udn habt das ganze danach abgewohnt, gibt es auch keinen Anspruch auf Erstattung.

Die Umbaumassnahmen sind nämlich in das Eigentum der Eltern übergegangen (alles was mit einem Gebäude/Grundstpück fest verbunden ist, gehört dem Grundstückseigentümer), ein Anspruch gegen Dich kann also nicht bestehen.

Er hätte bestanden, wenn ihr gar nciht erst geheiratet hättet.

So wie ich das sehe, hat dein Mann ein Problem, das er nicht lösen kann. Denn was er vor der Ehe in das gemeinsame Vermögen hineininvestiert hat, nimmt am Zugewinnausgleich nicht teil. Außer ihr habt schon eine Vereinbarung für den Fall der Scheidung getroffen, die aber wohl nicht vorliegt. Sie müsste ferner notariell getroffen worden sein.