Was ist ein Teilanerkenntnis -Endurteil bei einer Scheidung ?

1 Antwort

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Ziehen wir das Ganze mal auseinander.

  • Er hat am 27. 04. der Scheidung nicht zugestimmt. OK

  • Dann war am 21. 05. 2010 ein neuer Termin. War er nicht geladen? War er nicht anwaltlich vertreten?

  • Wenn er am 30.04. arbeitslos wurde, konnte /mußte das Gericht das wissen? Hat er es dem Gericht mitgeteilt? Sonst konnten die es im Urtei nicht berücksichtigen.

  • Wenn ihm das Urteil jetzt erst zugegangen ist, kann er ja bezüglichdes Teils mit dem Unterhalt dagegen vorgeehen. Den ALG I -Bescheid hat er. Selbstbehalt 770,- Euro.

  • Ohne dass das Gericht das weiss , läßt es auch Pfändungen zu.

  • Was mit dem Versorgungsausgleich ist, hat er im Zuge der Scheidungsfogesachen vorher ausgehalndelt, oder es müßte im Urteil stehen.

  • Wenn er das Haus eines Fremden (rechtlich ist der Schwiegervater das) auf seine Kosten zur einer Villa umbaut, was hat das Familiengericht damit zu tun? Da muss er unter Berufung auf §§ 812 BGB Herausgabe verlangen. Es stellt sich aber die FRage, ob er und seine Frau dort Miete gezahlt haben. sonst könnte das Als Mietersatz gelten. muss man sehen.

  • Er sollte sich mal beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen und einen Anwalt aufsuchen.