Falsche Betriebs- und Nebenkostenabrechnung - strafrechtliche Folge für den Vermieter?

Ich weiß, das Thema geistert zum Ende des Jahres regelmäßig durchs Forum.

Folgender Fall: Eine Bekannte beauftragt mich mit der Überprüfung ihrer Nebenkostenabrechnung für 2014, da von ihr eine erhebliche Nachzahlung bei den Betriebskosten gefordert wird. Bei den Verbrauchskosten hingegen wurde ein Guthaben ausgewiesen. Folglich versuchte der Vermieter (große Vermietergesellschaft) die Vorauszahlungen für das Folgejahr um über 60% zu erhöhen.

Bei der Überprüfung stellte sich schnell heraus, dass alle Positionen der Betriebskostenabrechnung zu beanstanden sind. Entweder wurde ein falscher Umlageschlüssel verwendet oder vorhandene Gewerbeeinheiten nicht mit einbezogen. Selbst simple Berechnungspositionen (z.B. Grundsteuer) wurden betragsmäßig falsch erfasst, wie sich bei der Belegeinsicht herausstellte.

Auch die Belegeinsicht, die 8 Monate nach dem erfolgten Widerspruch stattfand, wurde quasi unmöglich gemacht, weil entscheidende Belege nicht vorlagen, bzw. nur selbsterstellte Listen von angeblich erfolgten Wartungen und Dienstleistungen vorgelegt wurden. Orginalbelege komplette Fehlanzeige.

Unnötig zu erwähnen, dass alle Positionen und Fehlbuchungen sich nur auf der Vermieter-Habenseite, sprich positiv für den Vermieter, auswirkten.

Widerspruch läuft weiterhin. Alles wird seinen Gang gehen, da es offensichtlich ist, dass die NK-Abrechnung zum größten Teil aus "gewürfelten" Zahlen besteht.

Wie sieht es aber strafrechtlich aus?

Wie sich durch Gespräche mit Nachbarn herausstellte - immerhin handelt es sich um ein 200 Parteien-Haus mit ausschließlich Mietwohnung die alle im Eigentum der Vermietungsgesellschaft stehen - hat jeder Mieter eine so geartete Abrechnung nebst Erhöhungsbegehren erhalten.

Nur wenige haben sich aus Angst gegen die Abrechnung gewehrt. Die überwiegende Mehrheit hat nachdem der Vermieter mit Kündigung, Schufa und Klage gedroht hat, gezahlt.

Klar, die die sich nicht einschüchtern ließen und nicht gezahlt haben, sind nun relativ fein raus. Im Klagefall muss der Vermieter seinem "schlechten" Geld noch gutes hinterher werfen. Aussicht auf Erfolg mit einer Klage hat er definitiv nicht.

Selbst wenn ich "nett" rechne, haben mindestens 180 Parteien bezahlt. Ausgehend von den vorliegenden Zahlen im Schnitt um die 800 €. Zwar hätten sie einen Rückforderungsanspruch, jedoch müssten die "Geprellten" ihren Anspruch gegen den Vermieter - jeder für sich - belegen und vor Gericht gehen.

Unterm Strich hat sich die Vermietungsgesellschaft auf diesem Weg über 140T€ - nur in diesem Haus - "erschlichen" und sich bereichert. Jedoch ist bekannt geworden, dass die Vermietgesellschaft im Bundesgebiet um 25.000 Wohnungen besitzt und vermietet.

Aus meiner Sicht ist das gewerblicher Betrug. Macht es Sinn Strafantrag zustellen?

Ach ja, bevor Nachfragen kommen: Es handelt sich um die BUWOG mit Sitz in Kiel. ..;-) Wäre dankbar, wenn Ihr eigene Erfahrungen oder Rechercheergebnisse - explizit mit diesem Unternehmen - an mich weiterleitet.

Betriebskostenabrechnung, betrug

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