Benötigt man eine Gewerbe Genehmigung?

2 Antworten

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Genehmigungspflichtig ist vor allem die Maklertätigkeit (§ 34 c GewO).

Hausverwaltung, wenn Du die Mietkonten verwaltest.

Die Nebenkostenabrechnungen erstellen undHausmeisterdienste bedürfen nur einer einfachen Gewerbeanmeldung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Keine Genehmigung.

Sofern du dauerhaft nur einen Kunden mit einem Haus hast, ist dies allerdings eine Scheinselbständigkeit.

Amado  15.07.2023, 07:28

Und was ist mit §34c der Gewerbeordnung?

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senior1  15.07.2023, 15:20
@Amado

§34C betrifft wie der FS und wfwbinder bereits geschrieben hatten nur die reine Maklertätigkeit. Für Nebenkostenabrechnungen reicht eine einfache Gewerbeanmeldung. Ich habe übrigens die Lizenz §34a.

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Amado  15.07.2023, 15:51
@senior1

Oben schreibt der FS doch dass er eine Maklertätigkeit ausführen möchte. Bzw als HV arbeiten möchte.

Auf die zweite Frage, mit der reinen NK Abrechnung, bezog sich vermutlich deine Antwort. Da stimmt das ja dann.

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senior1  15.07.2023, 19:56
@Amado

Nicht ganz. Bitte lese den 1. Abschnitt genau durch.

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