Grundstück

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Hallo Besel,

also ich bin der Meinung, eine Grundsteuer darf nur für bebaute Flächen (Wohnungen), nicht aber für Gärten und Nebenflächen auf die Mieter umgelegt werden.

Andererseits müssen Mieter aber anfallende Betriebskosten für die Gartenpflege zahlen selbst wenn sie den Garten nicht nutzen dürfen. K.

Wenn es sich um ein Grundstück handelt, zahlt der Eigentümer auch nur einmal Grundsteuer. Diese kann er selbstverständlich auf die Mieter umlegen.

Handelt es sich um ein Grundstück, auf dem das Haus steht und ein anderes, das nur den Garten beherbergt, zahlt er für jedes der beiden Grundstücke Grundsteuer. Dass er die für das Gartengrundstück ohne Nutzungsrechte auf die Mieter umlegen kann, halte ich für sehr zweifelhaft.

Ich würde in dieser Hinsicht die Nebenkostenabrechnung ablehnen.