Gilt eine Betriebskostenrückzahlung als Einnahme?
Hallo!
Ich hab von der Hausverwaltung einen Teil der ( 2010 bezahlten) Betriebskosten zurück bekommen.
Gilt dieser Betrag als Einnahme? Ist dieser Betrag für die Steuererklärung überhaupt relevant???
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Steuern
Ist es Dein Büro, bei dem Du die Betriebskosten als Betriebsausgabe hast?
Hast Du ein häusliches Arbeitszimmer, wo die Betriebskosten mit einfließen?
Wenn nein, hat es ebensoweinig auswirkung die die zahlung der Miete, die Du in der Steuerklärung auch nciht angibst.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
wfwbinder
03.02.2014, 23:06
@papadella
Dann ist das natürlich gegen die Miet- und Nebenkostenzahlungen gegen zu rechnen und geht dann prozentual in die Werbungskosten ein.
@wfwbinder
Danke. Es ist also für die Steuererklärung 2013 doch relevant
Ja, ein häusliches Arbeitszimmer. Ich arbeite von Zuhause aus